Abmahnung Baumgarten Brandt Rechtsanwälte – KSM GmbH – „Bloody Revenge“

Abmahnung Filesharing
03.05.20101693 Mal gelesen
Auch im Auftrag der KSM GmbH mit Sitz in Hochheim mahnen die Rechtsanwälte Baumgarten Brandt aus Berlin aktuell vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen geschützter Filmwerke in Internet-Tauschbörsen (insbesondere "eDonkey2000") ab. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das Filmwerk
 
"Bloody Revenge"
 
ohne Erlaubnis des Rechteinhabers einer Vielzahl anderer Nutzer zum Download angeboten und damit eine Rechtsverletzung nach §§16, 19a UrhG begangen zu haben. Die KSM GmbH wird dabei als Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte ausgegeben.
 
Zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird ein pauschaler Vergleichsbetrag von EUR 850 gefordert. Die Frist zur Zahlung und Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung ist vergleichsweise knapp bemessen, muss aber unbedingt beachtet werden. Bei fruchtlosem Fristablauf droht die gerichtliche Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche. Angesichts der hohen Streitwerte sind entsprechende Verfahren mit erheblichen Kosten verbunden.
 
In diesem Zusammenhang enthalten die Abmahnschreiben der Kanzlei Baumgarten Brandtregelmäßig Rechtsprechungsnachweise, die die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers belegen sollen. Hier ist zunächst klar zu erkennen, dass nur auf "günstige" Urteile und Entscheidungen Bezug genommen wird. Auch die Inanspruchnahme nach den Grundsätzen der vielzitierten "Störerhaftung" setzt voraus, dass der Anschlussinhaber gegen einzelfallabhängige Prüfungs- oder Überwachungspflichten verstoßen hat. Nach einem Urteil des OLG Frankfurt setzen derartige Pflichten konkrete Hinweise und Erkenntnisse auf rechtswidriges Verhalten Dritter voraus (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.07.2008 - Az. 11 U 52/07). Die Rechtslage ist daher keinesfalls so eindeutig, wie das Schreiben zunächst vermuten lässt.
Keinesfalls sollte aber die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Diese ist für den abgemahnten Anschlussinhaber rechtlich nachteilig gefasst. Damit verbunden ist die Anerkennung der vorgeworfenen Rechtsverletzung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche. In vielen Fällen lässt sich aber zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.
 
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung derKanzlei Baumgarten Brandt erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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