Abmahnung Bushido – Karel Gott – Für immer jung - Forderung 350 EUR

Abmahnung Filesharing
04.03.20102498 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Uns liegt eine weitere Abmahnung von Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername "Bushido", vor. Es geht um den Originaltitel Bushido (feat. Karel Gott): "Für immer jung". Die Abmahnung wird versandt von der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe aus Linden. Der Urheberrechtsverstoß soll im November 2009 erfolgt sein.

Wir beobachten, dass ein Teil unserer Mandanten mehrere Abmahnungen bekommen, die sich auf den Chart-Container "German Top 100 Single Charts" beziehen. Ob die abmahnenden Anwälte sich untereinander austauschen, ist nicht ersichtlich. Es wird, wie immer, ein Vergleichsbetrag in Höhe von 350,00 € gefordert.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafe von 5.001,00 € und sollte so nicht ohne anwaltliche Überprüfung unterzeichnet werden.

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

 
Feil Rechtsanwälte
 
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
 
Rufen Sie uns an. Wir beraten deutschlandweit sofort.
Mit Erfahrung aus über 1.000 Abmahnfällen!
 
Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner!
 
 
Besuchen sie auch unseren Onlineshop unter www.shopanwalt.de .