Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe für Bushido wegen der Tonaufnahme "Für immer jung"

Abmahnung Filesharing
03.03.20101155 Mal gelesen
Die Kanzlei Bindhardt Fielder Rixen Zerbe aus Linden verschickt aktuell Abmahnungen im Auftrag von Bushido, bürgerliche Anis Mohamed Ferchichi. Vorwurf ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme „Bushido feat. Karel Gott: Für immer jung“ durch Anbieten der Tonaufnahme zum Download in Tauschbörsen, sog. Filesharing.

In der Abmahnung wird unter anderem der Zeitpunkt der Öffentlichmachung der Tonaufnahme sowie die dazugehörige IP-Adresse benannt. Zudem wird ein gerichtlicher Beschluss beigefügt, welcher die Auskunft des Internet-Providers über die Zuordnung der Anschlussinhaber zu der zum fraglichen Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse gestattet. Ob jedoch auch die in der Abmahnung genannte IP-Adresse Gegenstand des Beschlusses war, geht weder aus diesem noch aus der Abmahnung hervor.

Sodann folgen umfangreiche rechtliche Ausführungen, welche die behauptete Rechtsverletzung untermauern sollen. Im Kern steht jedoch lediglich die Behauptung im Raum, der Abgemahnte habe die Urheberrechtsverletzung begangen und müsse dafür haften.
 
Neben der Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs über die Herkunft der Tonaufnahme und den Zeitraum von deren Verbreitung stehen noch weitere Ansprüche von Bushido. Dies ist zum einen die Aufforderung zur Abgabe ein er beigefügten Unterlassungserklärung sowie die Forderung von Schadensersatz. Zur Abgabe der Unterlassungserklärung wird eine Frist von ungefähr zwei Wochen ab Datum des Schreibens gesetzt, wobei diese Frist sehr zum Nachteil des Abgemahnten abweichen kann, wenn dieser die Abmahnung erst kurz vor Fristablauf erhalten hat. Fristverlängerungen im Bereich des Filesharing werden in der Regel nämlich nicht gewährt.
Im Hinblick auf den Schadensersatz wird die Zahlung eines Betrage von 350 Euro zur Erledigung der Angelegenheit angeboten.
 
Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht als angenehme und vergleichsweise kostengünstige Variante erscheint, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und die geforderte Zahlung zu leisten, so kann nur davon abgeraten werden.
 
Es ist zu empfehlen, derartige Abmahnungen einer qualifizierten juristischen Prüfung zu unterziehen und weder vorgefertigte Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen noch vorbehaltlose Zahlungen zu leisten. Denn es muss weder ein Anspruch auf die generelle Abgabe einer solchen Erklärung bzw. einer Erklärung in der beigefügten Form noch ein Zahlungsanspruch in der geltend gemachten Höhe seitens Bushido gegen den Abgemahnten bestehen. Es sollte zudem der Fokus nicht nur auf den geforderten Geldbetrag gelegt werden. Eine einmal abgegebe Unterlassungserklärung hat nämlich 30 Jahre Gültigkeit. Daher sollte insbesondere deren Abgabe bzw. die Form der Abgabe sorgfältig bedacht werden.