Abmahnung Superstar Entertainment – Tobias Schulz – Guten Morgen Sonnenschein – Forderung 450 EUR

Abmahnung Filesharing
08.02.20101961 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG vor. Diese wird vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt. Es geht um das Werk "Guten Morgen Sonnenschein" von Tobias Schulz. In dem uns vorliegenden Fall war das Musikstück in einem Chart-Container "Bravo Hits 67" enthalten.

Der angebliche Verstoß soll aus Oktober 2009 stammen.

In den weiteren Ausführungen der Abmahnung wird darauf verwiesen, dass ohne Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird und dieses vor den Frankfurter Gerichten stattfinden wird.

Dies darf durchaus bezweifelt werden, da die Kanzlei Kornmeier & Partner gerade für einen anderen Rechteinhaber vor den Frankfurter Gerichten eine Niederlage erlitten hat. Möglicherweise sucht sich die Kanzlei dann doch ein anderes Gericht.

Es wird dringend davon abgeraten, den Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, der der Abmahnung beigefügt war, unverändert zu unterschreiben. Vorher sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob der geltend gemachte Zahlungsanspruch in Höhe von 450,00 € tatsächlich in diesem Umfang berechtigt ist.

 
Wenn ich erstmals eine Abmahnung bekomme, muss ich dann schon die Vertragsstrafe zahlen?
Nein. Die Vertragsstrafe heißt eben "Vertrags"-Strafe, weil sie zwischen den Parteien vereinbart wird und zwar für den Falle eines (erneuten) Verstoßes gegen die festgelegten Bedingungen. Daher wird die Vertragsstrafe erst beim erneuten Verstoß fällig.
 
 
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