Abmahnung Aggro Berlin – Sido – Universal Music GmbH – Forderung 1200 EUR

Abmahnung Filesharing
07.02.20101518 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Es geht um das Album "Aggro Berlin" von Sido. Die Abmahnung wurde von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ausgesprochen. Der Verstoß soll angeblich aus November 2009 stammen.

Es wird wieder ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert.

Auch in dieser Sache können wir nicht anraten, ohne rechtliche Prüfung die im Entwurf der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Auch hinsichtlich der Zahlungen bestehen erhebliche Zweifel, ob diese in dem geforderten Umfang tatsächlich berechtigt sind.

 
Wenn ich erstmals eine Abmahnung bekomme, muss ich dann schon die Vertragsstrafe zahlen?
Nein. Die Vertragsstrafe heißt eben "Vertrags"-Strafe, weil sie zwischen den Parteien vereinbart wird und zwar für den Falle eines (erneuten) Verstoßes gegen die festgelegten Bedingungen. Daher wird die Vertragsstrafe erst beim erneuten Verstoß fällig.
 
 
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
 
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