Abmahnung Universal Music GmbH – Give Me Fire – Mando Diao - Forderung 1200 EUR

Abmahnung Filesharing
06.02.20101338 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg.

Es geht um das Musikalbum "Give Me Fire" der Künstlergruppe Mando Diao. Die Ermittlungsfirma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums GmbH soll die IP-Adresse unserer Mandantschaft festgestellt haben. Das Musikalbum soll innerhalb des Filesharing-Systems "BitTorrent" zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sein. Es wird der Abmahnung ein Beschluss des Landgerichts Bielefeld in einem Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG beigefügt.

Angeblich soll dokumentiert sein, dass zur Tatzeit insgesamt 105 Nutzern das Musikalbum zugänglich gemacht worden sei. Dem Abgemahnten wird dann vorgerechnet, dass für jede Nutzung ein Preis von 11,00 € fällig wäre, so dass dann bei 105 Nutzern ein Gesamtumsatz in Höhe von 1.155,00 € erzielt worden wäre. Dies sei auch der Schadensersatzanspruch, der hier geltend zu machen sei.

Es wird dann ein Vergleich vorgeschlagen und ein "Vergleichsbetrag" in Höhe von 1.200,00 € gefordert.

Es ist dringend davon abzuraten, die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zum einen umfasst sie das gesamte geschützte Musikrepertoire der Firma Universal Music GmbH. Zum anderen enthält sie eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 €.

 

Was bedeutet es, wenn eine Unterlassungserklärung "strafbewehrt" ist?

Unterlassungserklärungen haben den Zweck sicherzustellen, dass zukünftig keine weiteren Verletzungshandlungen, wie z.B. illegale Downloads, mehr stattfinden. Verpflichtet sich jemand nur dazu, künftig keine Musik mehr vom Künstler ABC oder XYZ mehr herunterzuladen, so wird eigentlich nur das versichert, was ohnehin schon Recht ist. Um einer Wiederholungsgefahr wirksam entgegenzuwirken wird daher eine Vertragsstrafe festgelegt. Eine Unterlassungserklärung mit einer solchen Vertragsstrafen-Vereinbarung wird "strafbewehrt" genannt.
 
Wenn ich erstmals eine Abmahnung bekomme, muss ich dann schon die Vertragsstrafe zahlen?
Nein. Die Vertragsstrafe heißt eben "Vertrags"-Strafe, weil sie zwischen den Parteien vereinbart wird und zwar für den Falle eines (erneuten) Verstoßes gegen die festgelegten Bedingungen. Daher wird die Vertragsstrafe erst beim erneuten Verstoß fällig.
 
 
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
 
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