Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg.
Es geht um das Musikalbum "Give Me Fire" der Künstlergruppe Mando Diao. Die Ermittlungsfirma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums GmbH soll die IP-Adresse unserer Mandantschaft festgestellt haben. Das Musikalbum soll innerhalb des Filesharing-Systems "BitTorrent" zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sein. Es wird der Abmahnung ein Beschluss des Landgerichts Bielefeld in einem Verfahren gemäß § 101 Abs. 9 UrhG beigefügt.
Angeblich soll dokumentiert sein, dass zur Tatzeit insgesamt 105 Nutzern das Musikalbum zugänglich gemacht worden sei. Dem Abgemahnten wird dann vorgerechnet, dass für jede Nutzung ein Preis von 11,00 € fällig wäre, so dass dann bei 105 Nutzern ein Gesamtumsatz in Höhe von 1.155,00 € erzielt worden wäre. Dies sei auch der Schadensersatzanspruch, der hier geltend zu machen sei.
Es wird dann ein Vergleich vorgeschlagen und ein "Vergleichsbetrag" in Höhe von 1.200,00 € gefordert.
Es ist dringend davon abzuraten, die im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zum einen umfasst sie das gesamte geschützte Musikrepertoire der Firma Universal Music GmbH. Zum anderen enthält sie eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 €.
Was bedeutet es, wenn eine Unterlassungserklärung "strafbewehrt" ist?