Das Musikwerk "Humanoid" der Gruppe "Tokio Hotel" soll Gegenstand von Rechtsverletzungen geworden sein. Dies ergibt sich aus einer hier vorgelgten Abmahnung, die durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in Hamburg ausgesprochen wurde. Der Rechteinhaber ist dabei die Universal Music GmbH.
Die Inanspruchnahme des Abgemahnten soll hier, wie in anderen Fällen der Abmahnung durch die Kanzlei Rasch auch, mit einer Zahlung in Höhe von 1.200,- Euro erfolgen, wie auch durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
In dem insgesamt sechs Seiten umfassenden Schreiben der Kanzlei Rasch wird unter anderem die Firma benannt, die die technsichen Arbeiten bezüglich der Erhebung IP- Adressen durchführt. Die proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH überprüft demnach Filesharing- Netzwerke auf rechtsverletzende Angebote. Nichts gesagt wird hingegen zu der Frage, wie dies genau erfolgt...
Wir raten davon ab, die vorgelegten Erklärungen in solchen Fällen zu unterschreiben, bevor man sich hinreichend über die möglichen Folgen informiert hat, die immerhin 30 Jahre lang fortwirken können. Unter anderem würde man sich auch mit einer unbedachten Unterschrift direkt zur Zahlung verpflichten, selbst wenn man die vorgeworfene Handlugn gar nicht begangen hat.