Rechtsanwalt Kornmeier versichert pauschale Vergütung der Inanspruchnahme durch Digiprotect an Eides statt! Keine Erstattung der Anwaltsgebühren! Das Ende der Digiprotect Abmahnungen?

Abmahnung Filesharing
08.02.2010 1594 Mal gelesen
Lange prophezeit scheint nun eine der Abmahnkanzleien ins Wanken zu geraten. Verwunderlich ist es nicht, da es ein offenes Geheimnis sein dürfte, dass die Rechteinhaber in den meisten Konstellationen nicht auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes die Abmahnkanzleien beauftragen.

Dies können die meisten Rechteinhaber bereits aus wirtschaftlichen Gründen nicht stemmen.
Nun hat Kornmeier einem Bericht von heise online zufolge gegenüber dem Landgericht Frankfurt in Form einer eidesstattlichen Versicherung bestätigt, dass es seiner Mandantin Digiprotect wegen der Vielzahl von Abmahnschreiben aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich sein, für jeden Einzelfall eine anwaltliche Vergütung auf Basis einer 1,3 der Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bezahlen.

Eine unglaubliche Erkenntnis? Nein!

Dies ist die exakt gegenteilige Argumentation, die die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte immer wieder in ihren standardisierten Schreiben vorgebracht hat. Wie bereits mehrfach erwähnt, konnte es nur eine Frage der Zeit sein bis ein Gericht der Sache auf den Grund geht. Zwar wurde die Vereinbarung zwischen Digiprotect und der Kanzlei Kornmeier nicht vorgelegt, dies dürfte jedoch unmittelbar bevorstehen, sollte Digiprotect nach diesem niederschmetternden Urteil tatsächlich nochmals vor Gericht ziehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig wird jedoch der Abnahmeindustrie eine gänzlich unbekannte und wohl auch unbequeme Zukunft bereiten.

Wir prüfen derzeit die rechtlichen Konsequenzen der neuen Erkenntnisse in den zahlreichen, uns vorliegenden Fällen.

Datum: 05.02.2010
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
Mehr über: Kornmeier, Digiprotect, Anwaltsgebühren

weitere Infos:

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