Abmahnung "Tobias Schulz - Guten Morgen Sonnenschein", durch Kornmeier & Partner

Abmahnung Filesharing
03.02.2010 2797 Mal gelesen
"Guten Morgen Sonnenschein" werden sich die Adressaten der derzeit durch die Kanzlei Kornmeier & Partner versandten Schreiben vermutlich nicht denken, wenn sie die Abmahnungen in der Hand halten. Hier gibt es ein paar Details zu den aktuellen Abmahnungen.

Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde uns eine Abmahnnung vorgelegt, die die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG ausgesprochen hat. In dem Schreiben wird dem Abgemahnten vorgeworfen, er habe durch die Zugänglichmachung des Musikwerks "Tobias Schulz - Guten Morgen Sonnenschein", als Bestandteil des Samplers "BRAVO Hits Vol. 67" in einer Peer-to-Peer-Tauschbörse, also im Rahmen der Nutzung von Filesharing- Programmen, ohne Berechtigung hierzu vorgenommen.

Es wird von dem Abgemahnten gefordert, eine Unterlassugserklärung zu unterschreiben. In dieser Erklärung findet sich auch der Passus:

"Schuldner verpflichtet sich, Gläubigerin einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von € 450,- zu bezahlen.[...]"

Wir können nicht dazu raten, diese Erklärung so abzugeben.

Bitte lassen Sie sich über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens informieren/ beraten, BEVOR Sie auf die Abmahnung reagieren.

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.die-abmahnung.de und www.abmahnung-blog.de.
 
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