Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde uns eine Abmahnnung vorgelegt, die die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG ausgesprochen hat. In dem Schreiben wird dem Abgemahnten vorgeworfen, er habe durch die Zugänglichmachung des Musikwerks "Tobias Schulz - Guten Morgen Sonnenschein", als Bestandteil des Samplers "BRAVO Hits Vol. 67" in einer Peer-to-Peer-Tauschbörse, also im Rahmen der Nutzung von Filesharing- Programmen, ohne Berechtigung hierzu vorgenommen.
Es wird von dem Abgemahnten gefordert, eine Unterlassugserklärung zu unterschreiben. In dieser Erklärung findet sich auch der Passus:
"Schuldner verpflichtet sich, Gläubigerin einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von € 450,- zu bezahlen.[...]"
Wir können nicht dazu raten, diese Erklärung so abzugeben.
Bitte lassen Sie sich über die Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens informieren/ beraten, BEVOR Sie auf die Abmahnung reagieren.