Abmahnung Nümann Lang: "Evacuate the dancefloor"

Abmahnung Filesharing
03.02.20101820 Mal gelesen
Die Kanzlei Nümann Lang aus Karlsruhe mahnt aktuell wieder wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Titel "Evacuate the dancefloor" ab. Vorwurf ist das illegale Zugänglichmachen dieser Tonaufnahme im Wege des Filesharung über Tauschbörsen im Internet.

In den Abmahnungen wird aufgrund der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung angeboten, einen Vergleichsbetrag von 450,00 Euro zu zahlen sowie eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wie so oft sollte man nicht ohne Weiteres die Unterlassungserkärung unterschreiben und die geforderte Summe zahlen, insbesondere, wenn man sich nicht sicher ist, ob die Abmahnung rechtens ist.

Übrigens ist es in der Regel der falsche Weg, untätig zu bleiben, da man sonst Gefahr läuft, mit einer - weitaus kostspieligeren - gerichtlichen einstweiligen Verfügung "bedacht" zu werden.

Im Zweifel sollte die Abmahnung einem fachkundigen Anwalt zur Prüfung überlassen werden.