Abmahnung KSM GmbH Film „Siegburg“ durch Baumgarten & Brandt – Forderung 850,00 €

Abmahnung Filesharing
26.01.20101190 Mal gelesen
Auch wenn die Fristen kurz sind, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Die KSM GmbH mahnt durch die Kanzlei Baumgarten Brandt den Film "Siegburg" ab. Es wird behauptet, dass die KSM GmbH ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesem Film hat.

In der Abmahnung ist nicht offen gelegt, welcher "unabhängige Sicherheitsdienstleister" die IP-Adresse ermittelt hat. Der Verstoß stammt angeblich aus November 2009.

Interessant sind immer wieder die einzelnen Argumentationen in den Abmahnungen. Unter anderem heißt es in dem uns vorliegenden Text:

"Aufgrund unzähliger Berichterstattung in allen Medien ist heutzutage jedem Inhaber eines Internetanschlusses bekannt, dass über sog. Tauschbörsen im Internet illegal Film zum Download angeboten und Urheberrecht verletzt werden. Jeder Inhaber des Internetzugangs, der seinen Computer Dritten überlässt, hat daher Vorsorge zu tragen, dass von seinem Computer aus keine derartigen Rechtsverletzungen stattfinden."

Dann wird behauptet, dass dies alles als Beweis des ersten Anscheins genügt und damit der Anschlussinhaber zur Verantwortung zu ziehen ist.

Diese Rechtsauffassung teilen wir nicht. Daher sollte insgesamt eine Abmahnung immer einer kritischen rechtlichen Prüfung unterzogen werden.

Auch die behauptete Forderung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.359,80 € netto ist kritisch zu hinterfragen. Natürlich erklärt die abmahnende Kanzlei § 97 a Abs. 2 UrhG für nicht anwendbar. Dies kann man aber durchaus anders sehen.

Gefordert wird dann ein "pauschaler Gesamtbetrag" in Höhe von 850,00 €. Um der Forderung den nötigen Nachdruck zu verleihen, wird auf ein finanzielles Risiko für ein gerichtliches Verfahren von mindestens ca. 7.500,00 € verwiesen.

Wichtig ist, dass Sie sich von diesen Forderungen und Zahlen nicht beeindrucken lassen, sondern vor Unterzeichnung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

 
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
 
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