Abmahnung der Kanzlei Vorwerg und Sommer für Hifi-Leipzig

Abmahnung Filesharing
21.01.20102515 Mal gelesen

Die Kanzlei Vorwerg und Sommer aus Leipzig mahnt aktuell für die Firma Hifi-Leipzig, deren Inhaber Herr Hans Schnakenberg ist, wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern ab. Betroffen sind hier Angebote auf der Internet-Auktionsplattform ebay.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zusätzlich Schadensersatz für die Bildnutzung gefordert, dessen Höhe nicht unerheblich ist. Hierzu werden umfassende Ausführungen gemacht, welche jedoch einer Prüfung unterzogen werden sollten. Die Höhe des geforderten Schadensersatzes muss nicht zwingend gerechtfertigt sein.

Auch die Ausführungen, derartige Urheberrechtsverletzungen seien strafbar und die Kanzlei Vorwerg und Sommer sei hier schon erfoglreich tätig gewesen, ist mit Vorsicht zu genießen! Nicht jede Urheberrechtsverletzung erfüllt zugleich einen Straftatbestand!

Sofern Sie ebenfalls betroffen sein sollten, können wir nur empfehlen, keine vorbehaltlosen Zahlungen zu leisten und die geforderte Unterlassungerklärung nicht in der der Abmahnung beigefügten Form zu unterzeichnen, da eine solche Erklärung 30 (!!) Jahre Gültigkeit hat und derartige vorgefertigte Erklärungen durchaus über einen etwaig bestehenden Unterlassungsanspruch hinausgehen können.

siehe auch http://www.aufrecht.de/news/view/article/abmahnung-der-kanzlei-vorwerg-sommer-fuer-hifi-leipzig.html