Wir beraten einen Mandanten bei der Abwehr einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner. Abgemahnt hat die Firma Superstar Entertainment GmbH & Co. KG. Es geht um das Musikstück "Guten Morgen Sonnenschein" des Musikers Tobias Schulz. Dieser Titel war auf dem Chart-Container "Bravo Hits 67" enthalten.
Der nunmehr abgemahnte Verstoß stammt aus Oktober 2009.
Die Kanzlei Kornmeier & Partner legt nicht offen, welches Unternehmen die IP-Adresse recherchiert hat. Es heißt nur:
"Folgende Daten wurden anlässlich eines Testdownloads festgestellt und beweissicher dokumentiert"
Dann folgen die üblichen rechtlichen Ausführungen, die dann in einer Forderung in Höhe von 450,00 € enden. Zwar enthält die der Abmahnung im Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung keine feste Vertragsstrafe, dennoch sollte nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.
Es entsteht der Eindruck, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner nicht mehr für die Firma DigiProtect tätig ist, für die sie bisher umfangreich abgemahnt hat. Offensichtlich hat der Wirbel in der Öffentlichkeit um ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier & Partner eine Wirkung erzielt.
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .