Abmahnung Silwa Filmvertriebs AG aus Essen durch U + C Rechtsanwälte

Abmahnung Filesharing
11.01.20101001 Mal gelesen
Auch wenn die Fristen kurz sind: Keine vorschnelle Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung!
Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats eine aktuelle Abmahnung der U   C Rechtsanwälte für die Silwa Filmvertriebs AG aus Essen vor. Es geht um den Film "Vivian Schmitt Haus der Lust". Dieser soll über das Netzwerk eKad unberechtigt genutzt worden sein. Gefordert werden 650,00 €. In der Abmahnung wird u.a. auch auf die strafrechtliche Verantwortung nach den §§ 106 ff. UrhG verwiesen.
 
Die Ausführung, dass nach den Beweis des "ersten Anscheins" der Abgemahnte als Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen haben soll, teilen wir nicht. Auch die rechtliche Schlussfolgerung, dass es dem Anschlussinhaber obliegt, einen "Gegenbeweis" anzutreten, halten wir rechtlich für so nicht haltbar.
 
Die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafe von 5.100,00 € und einen "Abgeltungsbetrag" in Höhe von 650,00 €.
 
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte so nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterzeichnet werden. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € halten wir für unangemessen. Hier gibt es andere rechtliche Möglichkeiten, den Unterlassungsanspruch abzuwehren, beispielsweise in Form einer modifizierten Unterlassungserklärung.
 

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Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
 
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