Aktuelle Abmahnungen Universal Music GmbH - Rasch Rechtsanwälte - Jan Delay, Rosenstolz, Realonn, Lady GaGa

Abmahnung Filesharing
18.12.20091692 Mal gelesen
Hier die aktuellen Titel, die die Universal Music GmbH durch Rasch Rechtsanwälte abmahnen lässt.

Die Universal Music GmbH ghört zu den aktiven Abmahnern im Bereich Musik. Häufig wird Universal Music durch die Rasch Rechtsanwälte vertreten.

Folgende Werke werden u.a. abgemahnt:

  • Christina Stürmer ? In dieser Stadt
  • Fler ? Fler
  • Jan Delay ? Wir Kinder vom Bahnhof Soul
  • Ich Ich ? Vom selben Stern
  • Lady GaGa ? The Fame
  • Mando Diao ? Give Me Fire
  • Polarkreis 18 ? The Colour of Snow
  • Rammstein ? Liebe ist für alle da
  • Reamonn ? Reamonn
  • Rihanna ? Good Girl Gone Bad
  • Rosenstolz ? An einem Morgen im April
  • Rosenstolz ? Bist Du dabei?
  • Rosenstolz ? Die Suche geht weiter
  • Rosenstolz ? Herz schlägt auch im Eis
  • Rosenstolz ? Ich bin mein Haus
  • Rosenstolz ? Irgendwo dazwischen
  • Rosenstolz ? Kein Lied von Liebe
  • Rosenstolz ? Unerwartet
  • Rosenstolz ? Wann kommst Du
  • Rosenstolz ? Wie weit ist vorbei
  • Semino Rossi ? Die Liebe bleibt
  • Sportfreunde Stiller ? Mtv unplugged in New York
  • The Killers ? Day & Age
  • The Prodigy ? Invaders Must Die
  • U2 ? No line on the Horizon
 
Was bedeutet es, wenn eine Unterlassungserklärung ?strafbewehrt? ist?
Unterlassungserklärungen haben den Zweck sicherzustellen, dass zukünftig keine weiteren Verletzungshandlungen, wie z.B. illegale Downloads, mehr stattfinden. Verpflichtet sich jemand nur dazu, künftig keine Musik mehr vom Künstler ABC oder XYZ mehr herunterzuladen, so wird eigentlich nur das versichert, was ohnehin schon Recht ist. Um einer Wiederholungsgefahr wirksam entgegenzuwirken wird daher eine Vertragsstrafe festgelegt. Eine Unterlassungserklärung mit einer solchen Vertragsstrafen-Vereinbarung wird ?strafbewehrt? genannt.
 
Wenn ich erstmals eine Abmahnung bekomme, muss ich dann schon die Vertragsstrafe zahlen?
Nein. Die Vertragsstrafe heißt eben ?Vertrags?-Strafe, weil sie zwischen den Parteien vereinbart wird und zwar für den Falle eines (erneuten) Verstoßes gegen die festgelegten Bedingungen. Daher wird die Vertragsstrafe erst beim erneuten Verstoß fällig

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Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
 
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