Im Rahmen eines weiteren Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung von Herrn David Vogt durch die Rechtsanwälte Nümann Lang aus Karlsruhe vor. Es geht um das Musikwerk "Schöne neue Welt". Dies ist auf dem Chart-Container "German Top 100 Single Charts" enthalten. Gefordert werden wie üblich 450,00 ?.
Im Einzelnen wird dem Betroffenen vorgerechnet, dass eigentlich ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 500,00 ? gerechtfertigt wäre. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 703,88 ? sowie Ermittlungs- und sonstige Kosten in Höhe von netto 50,22 ?. Dies ergibt insgesamt "eigentlich" eine Forderung in Höhe von 1.254,10 ?.
Hier ist das "eigentlich" ganz bewusst zugesetzt. Auch wenn wir schon viele Abmahnungen gesehen haben, es mutet doch eigentümlich an, dass ohne ersichtlichen Grund statt über 1.200,00 ? "nur" 450,00 ? gefordert werden. Selbstlos ist ein solcher Verzicht sicherlich nicht.
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