Abmahnungen der Kanzlei Waldorf wegen der illegalen Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützter Fotografien

Abmahnung Filesharing
02.12.20091009 Mal gelesen

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt zur Zeit u.a. im Auftrag der Firmen Stock Food GmbH und Getty Images International Ltd ab.

Abgemahnt wird die Nutzung von  Fotografien im Internet, die ohne ausreichende Rechteeinräumung verwendet werden. Dies betrifft in den uns vorliegenden Fällen gewerbliche Anbieter, aber auch private Nutzer.

Geltend gemacht werden Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche.

 Die Unterlassungserklärungen beziehen sich auf das gesamte Repertoire der Bildagenturen und geht damit über das hinaus, was im Fall einer Rechtsverletzung verlangt werden kann. Die Unterlassungserklärung sollte in diesem Fall unter fachkundigem Rat modifiziert werden. Konkrete Schadenersatzansprüche werden zunächst nicht gestellt. Zunächst wird die Auskunft der Abgemahnten über den Umfang der Nutzung abgewartet, um eine Berechnungsgrundlage zu erhalten. Die Lizenzgebühren sind abhängig von der Dauer und dem Umfang der Nutzung und erreichen oftmals fünfstellige Beträge. Hinzu kommen Anwaltsgebühren in erheblichem Umfang.  Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und den Gegebenheiten des Einzelfalls erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Strategie, mit dem Ziel, die Folgen der Abmahnung für Sie so gering wie möglich zu halten.