Abmahnung Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann für Firma Techland

Abmahnung Filesharing
17.11.20091187 Mal gelesen

Die Firma Techland und ihre Rechtsanwälte Reichelt Klute & Aßmann geben sich mit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nicht zufrieden. Angeblich ist die als "Vergleichsbetrag" vorgeschlagene Summe "außerordentlich verhalten angesetzt".

Unser Mandant, den wir bei der Abwehr der Abmahnung unterstützen, soll auch mit folgendem Hinweis zur Zahlung motiviert werden. Bei einer kurzfristigen Zahlung werden weitere Forderungen aus bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterlassungserklärung ermittelten Verstößen nicht mehr geltend gemacht. Eine solche Formulierung ist typisch für nachfolgende Schreiben, mit denen die angeblich bestehenden Forderungen geltend gemacht werden sollen. Mit nebulösen Andeutungen, die nicht weiter belegt werden, soll möglichst eine "Einigungsbereitschaft" erzielt werden.

 

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