Abmahnung Matthew Tasa und Aergo Trade GmbH durch Kanzlei Nümann und Lang

Abmahnung Filesharing
12.11.2009 1419 Mal gelesen

Im Rahmen eines Beratungsmandats liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Nümann Lang aus Karlsruhe vor. Nümann Lang vertritt Herrn Matthew Tasa und die Firma Aergo Trade GmbH. Es geht um Tonaufnahmen "Never alone" und "Departure" der Interpreten "Dream Dance Alliance" und "Dave 202". Diese sollen auf dem Tonträger "Dream Dance Vol. 52" enthalten sein.

Gefordert werden diesmal € 590,00.

Wir raten dringend von der Unterzeichnung der vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Die geforderte Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,00 ist aus unserer Sicht zu hoch.

Auch hinsichtlich des geforderten pauschalen "Vergleichsbetrages" für die Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche ist aus unserer sicht noch ohne weiteres zu erkennen, dass diese in vollem Umfang bestehen und so zu Recht geltend gemacht worden sind.

 

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