Abmahnung der GMV GmbH& Co. KG durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte - 702, 705 oder doch 710 Euro?

Abmahnung Filesharing
07.01.20101469 Mal gelesen


Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte tritt seit längerer Zeit im Bereich der Pornoabmahnungen auf und vertritt dabei unter anderem die GMV GmbH & Co.KG aus Ochsenburg.
Neu ist, dass der angebotene Pauschalbetrag nicht mehr in jedem Fall 700 Euro beträgt, sondern Summen wie 702 Euro, 705 Euro oder auch 710 Euro gefordert werden.
Fraglich bleibt allerdings, wie sich dieser pauschale, willkürlich anmutende Abgeltungsbetrag zusammen setzen soll. Hierzu gibt es keinerlei Ausführungen in der standardisierten Abmahnung.
Im Übrigen gibt es keine weiteren inhaltlichen Änderungen.

Datum: 05.10.2009
Autor: RA Gulden, FA Urheber- und Medienrecht
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: strfabewehrte Unterlassungserklärung, Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte, GMV
 

weitere Infos:

Die Abmahnung im Urheberrecht

www.die-abmahnung.info

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