Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen das ElektroG nehmen zu. Das Landgericht München hält einen Streitwert von 50.000,00 EUR für durchaus angemessen.
Weitere Informationen hier:
http://www.elektrog-blog.de/urteile/streitwertfestsetzung-eletrog
Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen das ElektroG nehmen zu. Das Landgericht München hält einen Streitwert von 50.000,00 EUR für durchaus angemessen.
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