DigiProtect GmbH: von Kenne & Partner, Berlin, verschicken i.A. der DigiProtect GmbH ebenfalls Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Sono-Keep Control Plus, 480,- € "pauschalierter Schadensersatz"

Abmahnung Filesharing
15.09.2009 7270 Mal gelesen
DigiProtect GmbH gewinnt durch Kenne & Partner Rechtsanwälte neben Kornmeier & Partner, Graf von Westphalen und U C Rechtsanwälte eine weitere Abmahnkanzlei, die für DigiProtect GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung in Filesharing Netzwerken verschicken.
 
Von Kenne & Partner Rechtsanwälte verschicken aktuell an eine Vielzahl von Anschlussinhaber im Auftrag der DigiProtect GmbH eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wegen Filesharing u.a. der Tonaufnahme Sono - Keep Control Plus, die sich auf dem Sampler Sunshine Live Vol. 30 befindet.
 
Die Rechtsanwälte von Kenne & Partner machen hierbei geltend, dass DigiProtect GmbH Inhaberin des ausschließlichen Rechts sei, die Tonaufnahme Sono - Keep Control Plus im Internet in File-Sharing Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen.
 
Es sei von der DigiRights Solution GmbH beweissicher festgestellt worden, dass die Tonaufnahme Sono - Keep Control Plus, die sich auf dem Sampler Sunshine Live Vol. 30 (2009) befunden habe, über den Internetanschluss des Anschlussinhabers über File-Sharing z.B. Bittorrent zum Download angeboten worden sei.
 
Hierbei werden folgende Daten genannt:
 
IP Adresse
Datum
Titel: Sunshine Live Vol. 30-2 CD-2009
Hashwert
 
Es sei hierdurch u.a. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt worden.
 
Von den Betroffenen wird deshalb neben der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung Ersatz der Rechtsverfolgungskosten im Sinne eines pauschalen Schadensersatzes von 480,- € verlangt.
 
Die Abmahnungen sind inhaltlich identisch.
 
Hier ergeben sich u.a. folgende Aspekte:
  • DigiProtect GmbH hat mit von Kenne & Partner mittlerweile die vierte Abmahnkanzlei gewonnen, die Teile des von den Rechteinhabern an DigiProtect lizenzierten Repertoires zum Gegenstand von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung machen. Folgeabmahnungen sind leider an der Tagesordnung, die es zu verhindern gilt. Jede Tonaufnahme (bei U C geht es regelmäßig um pornografische Filme) wird zum Gegenstand einer kostenpflichtigen Abmahnung gemacht. Nicht selten erhalten Betroffene Internetanschlussinhaber mehrere Abmahnungen gleichzeitig oder in zeitlichen Abständen, entweder von derselben Abmahnkanzlei, oder aber von den drei anderen Kanzleien. Folgeabmahnungen können rechtlich unterbunden werde: Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang nämlich auch, dass die Tonaufnahme regelmäßig auf einem Sampler enthalten ist, auf dem sich bis zu Hundert Musikstücke befinden.
  • Die Störerhaftung ist wie immer in den Filesharingfällen besonders sorgfältig zu prüfen. Maßgeblich ist hierbei, ob der Anschlussinhaber zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat.
  • Besonders kritisch ist aufgrund der neuesten Filesharingsoftware die technische Beweisführung zu hinterfragen, auf die sich DigiProtect GmbH gerne beruft.
  • Ferner ergeben sich aktuelle Rechtsfragen hinsichtlich der Zulässigkeit der Beweiserhebung.
  • Merkwürdig erscheint auch, dass in dem Gestattungsbeschluss teilweise Graf von Westphalen DigiProtect GmbH vertreten hat, die Abmahnung aber dann von Kenne & Partner verschickt wurde. Das verstärkt den Eindruck, dass hier möglicherweise Folgeabmahnungen durch Graf von Westphalen i.A. von DigiProtect mit weiteren Tonaufnahmen drohen.

    Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
    Rechtsanwalt
    *Master of Laws (Medienrecht)
 
 
Anmerkung: Die KANZLEI WEINER vertritt seit Jahren viele Betroffene, die sich gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung verteidigen.