Abmahnung Rechtsanwalt Rasch 2009 - Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen - EMI, Warner, Universal Music und Sony BMG - Aktueller Stand

Abmahnung Filesharing
08.07.20092325 Mal gelesen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg gehört zu den bekanntesten Abmahnkanzleien in Deutschland. Nach wie vor mahnt diese im Auftrag verschiedener Rechteinhaber die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen (Filesharing) ab.

Gegenwärtig werden insbesondere folgende Rechteinhaber vertreten:

EMI Music GmbH & Co.KG

Warner Music Group Germany Holding GmbH

Universal Music GmbH

Sony BMG Music Entertainmant (Germany) GmbH

"BearShare", "Limewire", "Morpheus" und Shareaza"

Die vom Kanzleiinhaber Clemens Rasch gegründete Firma Pro Media GmbH spürt weiterhin die rechtsverletzenden Angebote auf, die meist über die weit verbreiteteten Filesharing Programme "BearShare", "Limewire", "Morpheus" und Shareaza" begangen werden.

Die rechtliche Beurteilung ist nach wie schwierig und stößt trotz oder gerade wegen der zum Teil eindeutigen Urteile zugunsten der Musikindistrie auf massive Kritik, da es einige Ungereimtheiten gibt, die Fragen aufwerfen, deren Beantwortung durch die Gerichte bisher nicht erreicht werden konnte.

Datum: 23.03.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Rasch Rechtsanwälte, Filesharing, Pro Media GmbH

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte

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