Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Abmahnung Filesharing
10.03.20093712 Mal gelesen

Die Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte mahnt derzeit vermehrt, insbesondere  im Auftrag der Firmen Off Limits und Orion Versand GmbH, Pornos und Hardcore Filme, welche über die Filesharing / P2P Tauschbörsen eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa, etc.zum Download angeboten werden, ab.

Die Daten werden mit Hilfe der Anti Piracy Firma Media Protector GmbH ermittelt.

Die Abmahnungen enthalten die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von 700 bis 800 €. Die Pauschalzahlung setzt sich aus der Schadensersatzforderung der Rechteinhaberin, welche im Rahmen einer fiktiven Lizenzberechnung durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ermittelt wird und den für die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten zusammen. Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung beinhaltet eine außergewöhnlich hohe Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Mit Hinweisen zur Strafbarkeit des Anbietens von pornographischen Filmen soll der Abgemahnte zu schnellen unüberlegten Handlungen verleitet werden. 

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass trotz Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung und Zahlung des Pauschalbetrages weitere Abmahnungen von Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte folgen können.

Keineswegs sollte die von den Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da man hieran für die nächsten 30! Jahre gebunden wird. Betroffene sollten die erhaltene Abmahnung von einem Medienrechtsanwalt überprüfen lassen.

Folgende Rechteinhaber werden von der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte vertreten:

Firma SG Video Produktion Deutschland,
Orion Versand GmbH & Co. KG,
GMV GmbH & Co. KG,
Manfred Zeh GmbH,
BB Video GmbH,
VTO GmbH - Video Teresa Orlowski,
INO Handels & Vertriebs GmbH,
Projekt54 Mediatainment GmbH & Co KG,
OFF-LIMITS MEDIA GmbH,
Pleasure Verlagsgesellschaft mbH,
Cazzo Film GmbH & Co.KG,
Tino Media,
Hustler Europe GmbH,
Cybernetto Handels GmbH,
Wurstfilm GmbH,
Falk Lux Media,
Baron Film-Production GbR,
Fa. Luxure Filmproduktion,
KT-DVD & Videoproduktion,
media & more GmbH & Co. KG,
OFF-LIMITS MEDIA,
Z-Faktor Medien e.K.,
Xplor Media Group Inc.



allgemeine Informationen zu dem Thema Abmahnung finden Sie unter: die-abmahnung.info    

News zu den Abmahnaktivitäten der Kanzlei Negele Rechtsanwälte finden Sie unter: News Kanzlei Negele