Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf aus München verstärkt Hörbücher im Namen der Verlagsgruppe Random House GmbH, Hörbuch Hamburg HHV GmbH und Roof Music wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Darunter fällt insbesondere das Hörbuch "Feuchtgebiete" von Charlotte Roche.
Die Kanzlei verlangt in ihren Abmahnschreiben bspw. nebst der Abgabe der Unterlassungserklärung auch einen Pauschalbetrag von 756 Euro, der sich aus den Rechtsanwaltskosten (506 Euro) sowie den Schadensersatzansprüchen des Rechteinhabers (250 Euro) zusammensetzt. Eine Zahlungsfrist von zwei Wochen wird eingeräumt. Darüber hinaus wird im Schreiben explizit auf die persönliche Störerhaftung auch von Dritter begangener Urheberrechtsverletzungen hingewiesen. Den Anschlussinhaber treffe eine umfassende Informationspflicht, welche eine innerfamiliäre Aufklärungs- und Belehrungspflicht beinhalte sowie eine Pflicht, ausreichende technische Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und schließlich eine Pflicht, notfalls entgeltliche fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zitiert wird aus dem Urteil vom 22.02.2007 des LG Frankfurt, AZ. 2/3 O 771/06. Hierzu kann angeführt werden, dass das OLG Frankfurt mit Urteil vom 01.07.2008, Az. 11 U 52/07 eine gegenteilige Meinung vertritt.
Weitere Werke, deren unbefugtes Anbieten in Peer to Peer Netzwerken derzeit über die Waldorf Rechtsanwälte abgemahnt werden:
Die Rechtsprechung zeigt sich nach wie vor uneinheitlich in der rechtlichen Beurteilung der Unterlassungs- und Schadensersatzbegehren, was darauf zurückzuführen ist, dass eine höchstrichterliche Entscheidung nach wie vor aussteht.
Datum: 03.03.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Urheberrechtsverstoß, Filesharing, Hörbuch
weitere Infos: Abmahnung Waldorf
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