Betreiber des Filesharing-Dienstes "The Pirate Bay" in Stockholm vor Gericht

Abmahnung Filesharing
08.07.20091028 Mal gelesen

Die Betreiber des Filesharing-Dienstes "The Pirate Bay" müssen sich derzeit in Stockholm vor Gericht verantworten. Vorgeworfen wird ihnen, dass sie den Nutzern ihres Dienstes die Möglichkeit eingeräumt hätten, urheberrechtlich geschützte Filme, Musik und Software weltweit kostenlos zu tauschen. Dies bestreiten die Betreiber nicht einmal eindringlich, sondern sehen sich vielmehr als "die größten Vermittler von Kultur und Medien auf der Welt". Demgegenüber sehen sie sich Forderungen seitens der Unterhaltungsindustrie in Millionenhöhe ausgesetzt, deren Ansicht nach die Betreiber "..als Nassauer Geld mit den Leistungen anderer...verdienen. Das ist kriminell und wird mit Haft bestraft."
In juristischer Hinsicht wird entscheidend sein, wie das Gericht die Tatsache wertet, dass die Betreiber kein urheberrechtlich geschütztes Material auf eigenen Servern zur Verfügung stellen. Sie vermitteln vielmehr den Nutzern die Verbindung zu anderen Rechnern (P2P).
Ein durchaus interessanter Fall. Allerdings muss die Frage gestattet sein, ob sich die Unterhaltungsindustrie mit dem Prozess nicht selbst ein Bein stellt. Die geforderten rund 12 Millionen Euro sind nur ein Bruchteil dessen, was seit Jahren im Wege des Abmahngeschäfts in Deutschland eingenommen wird. Zumindest in Deutschland dürfte ein solcher Prozess allein aus diesem Grunde nicht im Sinne der Industrie initiiert werden - ganz zu schweigen von der rechtlichen (Un-)Möglichkeit. Dies veranschaulicht wieder einmal, dass das derzeitige Urheberrecht den Anforderungen der medialen Welt nicht gewachsen ist und zu viele Missbrauchsmöglichkeiten bietet, die von etlichen Gerichten auch noch abgesegnet werden - sei es wegen fehlender Beweise oder fehlender (technischer) Medienkompetenz.

Datum: 17.02.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Filesharing, Medienkompetenz, P2P

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