Batman v Superman: Dawn of Justice; Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Abmahnung Filesharing
20.02.2017167 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte gehen weiterhin im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Weitergabe des Films Batman v Superman - Dawn of Justice mittels Filesharing-Programme gegen Internetanschlussinhaber vor. Was ist zu tun? 3 Fragen und 3 Antworten:

Batman v Superman: Dawn of Justice; Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Aktuelle Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung gemäß Schreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vom 10.02.2017. Der bekannte Kinofilm Batman v Superman: Dawn of Justice wird aktuell von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH zum Gegenstand einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung gemacht. Die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung datiert z.B. vom 10.02.2017.
Wie lautet der Vorwurf?
Urheberrechtlich geschützte Inhalte in Form des genannten Films seien mittels eines Filesharing-Programmes weitergegeben worden.
Was wird gefordert?
Der Anschlussinhaber soll innerhalb der gesetzten Fristen eine Unterlassungserklärung abgeben und eine Zahlung von 915,00 EUR leisten.

3 Fragen, 3 Antworten:

1. Sollte überhaupt reagiert werden oder kann die Abmahnung "entsorgt" werden?

Auf jeden Fall sollte eine Reaktion erfolgen. Eine "Entsorgung" der Abmahnung schützt nicht vor weiteren rechtlichen Maßnahmen, die Waldorf Frommer im Auftrag seiner Mandantin ergreifen könnte. Ein Ignorieren der Abmahnung kann teuer werden.

2. Sollte die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben werden?

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte wegen rechtlicher Fallstricke so nicht unterschrieben werden. Es gibt Rechtsprechung, die in der uneingeschränkten Unterzeichnung der Unterlassungserklärung rechtliche Nachteile für den Betroffenen begründet.

3. Sollte die geforderte Zahlung von 915,00 EUR geleistet werden?

Die geforderte Zahlung ist dem Grunde und der Höhe nach rechtlich angreifbar. Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ob eine Zahlung abgelehnt werden kann. Möglich ist natürlich immer, den Streitfall im Wege eines rechtsverbindlichen Vergleichs zu erledigen.

Christian Weiner, LL.M.*
Rechtsanwalt
Master of Laws (Medienrecht)

KANZLEI WEINER
Stauffenbergstraße 18
74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 0791-949477-10
Telefax: 0791-949477-22

Niederlassung Karlsruhe:
Emmy-Noether-Straße 17
Technologiepark
76131 Karlsruhe
Telefon: 0721-623891-30
Telefax: 0721-623891-33

Email: info@ra-weiner.de
www.ra-weiner.de
Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit vielen Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.