Abmahnungen zu „The Transporter Refueled“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnungen zu „The Transporter Refueled“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer
07.02.2017143 Mal gelesen
Wird auch Ihnen durch eine Abmahnung von Waldorf Frommer vorgeworfen, Urheberrechte an dem Film „The Transporter Refueled“ verletzt zu haben? Wenden Sie sich für eine kostenlose Erstberatung bzgl. des weiteren Vorgehens an die Kanzlei Werdermann | von Rüden!

Abmahnungen zu "The Transporter Refueled" durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Nun sind auch Actionfans von Filmen wie "The Transporter Refueled" von Abmahnungen durch die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer betroffen. Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt dabei für den Inhaber der Urheberrechte, die Universum Film GmbH, ab. Den Adressaten wird dabei vorgeworfen, die Urheberrechte der Universum Film GmbH verletzt zu haben. Diese Urheberrechtsverletzung soll durch den illegalen Download und / oder das sog. Filesharing (illegales "Tauschbörsenangebot" im Internet) vorgenommen worden sein. Als Anschlussinhaber des Internetanschlusses werden Sie von Waldorf Frommer dazu aufgefordert, eine Summe von 915,00 €, die sich aus Schadensersatz sowie Anwaltskosten und einer Auslagenpauschale zusammensetzt, zu zahlen und außerdem eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.


Waldorf Frommer fordert zur Zahlung und Unterlassungserklärung auf

Adressaten einer Abmahnung zu dem französischem Actionfilm aus dem Jahre 2015 "The Transporter Refueled" werden zunächst mit der Aufforderung der Zahlung eines Abgeltungsbetrags, der sich aus Schadensersatz sowie einem Aufwendungsersatz zusammensetzt, und der Abgabe einer Unterlassungserklärung konfrontiert. Diesen Aufforderungen sollte so jedoch in keinem Fall sofort nachgegangen werden! Tun Sie die Abmahnung aber auch nicht als "Abzocke" ab.

Wurde ein Rechtsverstoß durch eine Urheberrechtsverletzung im Internet festgestellt, wird die jeweilige IP-Adresse ermittelt und in der Folge erhält der Anschlussinhaber eine Abmahnung. Dieser muss jedoch nicht auch der Nutzer gewesen sein. Auch wenn Sie der Inhaber des Internetanschlusses sind, heißt das nicht automatisch, dass auch Sie der Täter der Rechtsverletzung sind. Es ist zwar möglich, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für die Rechtsverletzung eines Dritten über seinen Anschluss haften muss, aber auch dies muss zunächst im konkreten Einzelfall überprüft werden.


Wie sollte ich reagieren?

In keinem Fall sollten Sie auf die Abmahnung einfach nicht reagieren und hoffen, dass es sich um reine "Abzocke" handelt. Damit riskieren Sie nur zusätzliche Kosten. Es gilt aber jedenfalls die Einzelfälle gesondert zu betrachten, weswegen eine fachkundige Beratung unerlässlich ist.

Folgendes Vorgehen sollten Sie beherzigen:

  1. Ruhig bleiben!

  2. Weder sofort zahlen, noch unterschreiben!

  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!

  4. Rechtsanwalt kontaktieren!

  5. Frist wahren!

Die auf diesem Gebiet erfahrene Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet für alle, die zu einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung an! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch 49 30 200 590 770 stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Links:


Waldorf Frommer Rechtsanwälte