Abmahnungen zu Urheberrechtsverletzungen an Kill the Boss 2

Abmahnungen zu Urheberrechtsverletzungen an Kill the Boss 2
04.02.2017174 Mal gelesen
Urheberrechtsverletzungen durch illegale Downloads und/oder Filesharing werden u.a. durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. So auch zum Film Kill the Boss 2.

Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte zu Kill the Boss 2

Durch die Kanzlei Waldorf Frommer werden in der letzten Zeit vermehrt Abmahnungen an ahnungslose Verbraucher geschickt. In diesen Abmahnschreiben wird den Betroffenen vorgeworfen, dass sie durch illegales Herunterladen oder die Bereitstellung von Filmen wie bspw. Kill the Boss 2 das Urheberrecht verletzt hätten. Im konkreten Fall hat die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer zu dem Film Kill the Boss 2 abgemahnt. Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer verlangt von den Adressaten des Schreibens die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und darüber hinaus die Zahlung eines Abgeltungsbetrages i.H.v. 915 Euro.


Wie kommt es zur Urheberrechtsverletzung?

Meist in kurzem zeitlichem Abstand zu der Veröffentlichung eines Kinofilms werden spezielle Firmen damit beauftragt, hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung von Filmen die bekannten Börsen für das sog. Filesharing zu überwachen. Oft merken Filmfans im Internet überhaupt nicht, dass sie den Film nicht nur streamen, sondern herunterladen / sog. Filesharing betreiben. Auch bei Filmen, die längst im Handel vertrieben werden, kommt dies vor. So auch bei der US-amerikanischen Filmkomödie Kill the Boss 2. Wurde ein Rechtsverstoß durch eine Urheberrechtsverletzung im Internet festgestellt, wird die jeweilige IP-Adresse ermittelt und in der Folge erhält der Anschlussinhaber eine Abmahnung.


Forderungen des Abmahnschreibens

In dem Abmahnschreiben werden Sie dazu aufgefordert, eine bereits formulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und darüber hinaus einen pauschalen Abgeltungsbetrag i.H.v. 915,00 € zu leisten. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte so nicht unterschrieben werden. Beachten Sie jedoch, dass in einem solchen Fall für eine rechtliche Bewertung stets eine Prüfung des Einzelfalls notwendig ist!

Auch wenn Sie der Inhaber des Internetanschlusses sind, heißt das nicht automatisch, dass auch Sie der Täter der Rechtsverletzung sind. Es ist zwar möglich, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für die Rechtsverletzung eines Dritten über seinen Anschluss haften muss, aber auch dies muss zunächst im konkreten Fall überprüft werden.


Wie sollte ich reagieren?

Die von Waldorf Frommer gesetzten Fristen sind meist sehr knapp. Keinesfalls sollten Sie die erhaltene Abmahnung einfach beiseite legen und nicht mehr beachten. Grundsätzlich können Sie sich zunächst an folgende Hinweise halten:

Folgendes Vorgehen sollten Sie beherzigen:

  1. Ruhig bleiben!

  2. Weder sofort zahlen, noch unterschreiben!

  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!

  4. Rechtsanwalt kontaktieren!

  5. Frist wahren!

Die auf diesem Gebiet erfahrene Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet für alle, die zu einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung an! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch unter 49 30 200 590 770 können Sie uns erreichen!


Links:


Waldorf Frommer Rechtsanwälte