Rechtsanwälte Waldorf Frommer beantragen Mahnbescheid für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Abmahnung Filesharing
16.11.2016310 Mal gelesen
Mahnbescheide, die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Oktober 2016 bei den zuständigen Amtsgerichten beantragt haben, betreffen vorgerichtliche Abmahnungen aus dem Jahr 2013. .

Rechtsanwälte Waldorf Frommer beantragen Mahnbescheid für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH: Abmahnungen aus dem Jahr 2013 betroffen!

Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München verfolgen Fälle aus dem Jahr 2013 kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist weiter. Rechteinhaber, für die Waldorf Frommer Rechtsanwälte einen Mahnbescheid beantragt haben, sind derzeit Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.
Rechtsfragen, die es zu klären gilt, sind

. Sollte Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben werden? Was passiert, wenn Widerspruch eingelegt wurde?
. Welche Fristen sind zu beachten?
. Weswegen wird in dem Mahnbescheid ein höherer Forderungsbetrag geltend gemacht als in der vorgerichtlichen Abmahnung?

Zu prüfen ist immer, ob die Forderung zu Recht besteht und welche Verteidigungschancen der Betroffene hat. Die Beantragung des Mahnbescheides hat regelmäßig zum Ziel, die Verjährung der Forderung zu hemmen.

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht

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Anmerkung:
Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall und Karlsruhe unterhält, ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten. Der Betroffene profitiert nicht nur von der umfangreichen außergerichtlichen Erfahrung der KANZLEI WEINER, sondern auch von der umfangreichen Prozesserfahrung.