Abmahnung Arrow durch Waldorf Frommer für Warner Bros.

Abmahnung Arrow durch Waldorf Frommer für Warner Bros.
10.06.2016123 Mal gelesen
Abmahnung Arrow durch Waldorf Frommer für Warner Bros. Haben sie eine Abmahnung Arrow erhalten? Bleiben Sie Ruhig und machen Sie keine Experimente im Internet. Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verschickt immer wieder Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. für beliebte US-Serien wie Arrow. Diese

Abmahnung Arrow durch Waldorf Frommer für Warner Bros.

Haben sie eine Abmahnung Arrow erhalten? Bleiben Sie Ruhig und machen Sie keine Experimente im Internet.

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verschickt immer wieder Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. für beliebte US-Serien wie Arrow. Diese Abmahnungen sind unbedingt ernst zu nehmen. Es handelt sich dabei nicht um die sogenannte Internet-Abzocke, sondern um Profi-Anwälte die im Auftrag der grössten Film-Produktionen juristisch nicht immer leicht angreifbare Abmahnungen verschicken.

Was wird mit einer Abmahnung Arrow verlangt?

Mit einer Abmahnung Arrow verlangen Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltkosten in Form eines Vergleichsbetrages € 569,50.

Achtung!

Nehmen sie bitte keinen Kontakt mit den Waldorf Frommer Rechtsanwälten auf! Sie würden wahrscheinlich nur Ihre Situation verschlimmern.

Laden sie keine sogenannte Modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter!

Tipp:

Unterschreiben Sie nichts und bezahlen Sie auch nicht den geforderten Betrag in einer solchen Abmahnung Arrow.

Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gewählte Frist.

Forschen Sie in Ihrem Haushalt oder Bekanntenkreis nach, wer möglicherweise den fraglichen Download vorgenommen haben könnte.

Scheiden Sie als Täter aus, weil sie beispielsweise gar nicht oder nicht mehr in der Wohnung des abgemahnten Anschlusses wohnen oder verkehren und kommen mehrere Nutzer für diesen Download von diesem Anschluss in Betracht, dann haften Sie unter Umständen und bei Einhaltung weiterer Obliegenheiten, die der BGH an die Störereigenschaft richtet, weder als Täter, noch als Störer.

Was tun wir für sie im Falle einer Abmahnung Arrow?

In den oben beschriebenen Fällen geht unsere Verteidugung auf eine 0-Zahlung an die Abmahnkanzlei wir prüfen also im Rahmen einer Kostenlosen Erstberatung die Erfolgsaussichten Ihrer Abmahnung und besprechen mit Ihnen dann die richtige Strategie eine möglichst günstige Verteidigung in Zusammenarbeit mit Ihnen.

Rufen Sie uns also an oder Schicken Sie uns eine Email:

beratung@anwaltskanzlei-giese.de

Christian Giese

Rechtsanwalt