Wie in den letzten Jahren fällt die Kanzlei Waldorf Frommer auch in diesem Jahr vielen Internetnutzern unangenehm auf. Zurzeit trifft es Internetnutzer, denen der Vorwurf gemacht wird, sie hätten den Film "Batman v Superman: Dawn of Justice" im Internet weiterverbreitet.
Laut den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer soll sich in etwa folgendes zugetragen haben:
Der Film "Batman v Superman: Dawn of Justice" soll von einem Teilnehmer einer Internettauschbörse digitalisiert worden sein und mit einem sogenannten Hashwert versehen worden sein. Diese Datei war von interessierten Internetnutzern in einschlägigen Internetforen auffindbar. Bei der jeweiligen Berichterstattung in dem Internetforum war ein Link zu der sogenannten Torrentdatei hinterlegt.
Nun werden offensichtlich alle Internetnutzer, über deren Internetanschluss dieser Film verbreitet worden ist, abgemahnt. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern für ihren Klienten, die Firma Warner Bros Entertainment GmbH, die Unterlassung der weiteren Verbreitung des Films über Filesharing Netzwerke, die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, die für den Fall des Verstoßes gegen die Erklärung eine empfindliche Vertragsstrafe vorsieht sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 915 €, der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzforderungen der Gegenseite decken soll.
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