Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei für Private Media Group Limited wegen Filesharing von „First Dates“

Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei für Private Media Group Limited wegen Filesharing von „First Dates“
20.04.2016173 Mal gelesen
Die CSR Rechtsanwaltskanzlei mahnt die Verbreitung des Filmes „First Dates“ durch die angebliche Nutzung einer Internettauschbörsen ab.

Eine Abmahnung über die Verbreitung des Filmes "First Dates" liegt der Kanzlei Hämmerling Von Leitner-Scharfenberg vor. Die Abmahnung enthält den Vorwurf eines Verstoßes gegen §§16a und 19 UrhG. Diese regeln die Vervielfältigungs- und Vorführungsrechte des Urhebers. Durch den Down- und Upload des Erotikfilmes "First Dates" in einer Internettauschbörse sollen diese Rechte der Media Group Limited verletzt worden sein. Die CSR Rechtsanwaltskanzlei veranschlagt als Schadens- und Aufwendungsersatz 815,00€.  Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Lizenzschaden in Höhe von 600,- € und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,- €.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen sind ein probates Mittel im Urheberrecht, um Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Sie sind teilweise gesetzlich vorgesehen und dienen dazu Rechtsverstöße effizient zu ahnden.

Sie haben eine Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei erhalten?

Der wichtigste Schritt nach Erhalt einer Abmahnung ist es sicherzustellen, ob Sie den vorgeworfenen Verstoß gegen das Urheberrecht tatsächlich begangen haben. So ist eine Abmahnung nur gerechtfertigt, wenn die Urheberrechtsverletzung tatsächlich stattgefunden hat. Auch wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, jedoch der Anschlussinhaber sind wird der Verstoß Ihnen vorerst zugerechnet. Sie müssen daher auf eine Abmahnung reagieren

Müssen Sie Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall vorschnell unterschreiben. So ist die vorgefertigte Unterlassungserklärung unbeschränkt und lebenslang gültig. Da weder der Inhalt noch die Kosten einer Abmahnung gesetzlich vorgeschrieben sind, ist beides verhandelbar. Wenn sie versuchen eine Abmahnung durch das blinde Zustimmen zu den Forderungen der Urheber "aus der Welt zu schaffen" ist dies häufig zu Ihrem Nachteil.

Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwaltes suchen!

Das Internet bietet viele Muster zur Beantwortung von Abmahnungen. Wir raten jedoch dringend von der Verwendung dieser Muster ab. So können die Muster dem Einzelfall nie gerecht werden. Wir empfehlen Ihnen daher die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes zu suchen. Dieser kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung verfassen, die jedem Einzelfall gerecht wird und sie umfassend zum Vorgehen in Ihrem Fall beraten.

 

Die Kanzlei Hämmerling und Von Leitner-Scharfenberg hat sich auf die Gebiete des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht spezialisiert und kann Sie im Falle einer Abmahnung optimal beraten. Wir vertreten seit Jahren Abgemahnte und haben daher Erfahrung mit einer Vielzahl von Abmahnungen.

In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung des Falls geben und weitere Schritte besprechen.

 

Kontakt:

 

HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft

 

Hamburg:

Großneumarkt 20

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Fon: 49 (0)40/ 533 087 - 20

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Mail: mail@shrecht.de

 

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Fax: 49 (0)30/206 494 - 06

Mail: mail@shrecht.de

   

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de und

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.abmahnung-hilfe.info