Waldorf Frommer fordert 915 EUR in einer Abmahnung für die 20th Century Fox Home Entertainment GmbH wegen illegalem Filesharings

Waldorf Frommer fordert 915 EUR in einer Abmahnung für die 20th Century Fox Home Entertainment GmbH wegen illegalem Filesharings
15.04.2016234 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der 20th Century Fox GmbH wegen des illegalen öffentlichen Zugänglichmachens des Filmtitels „Brooklyn- Eine Liebe zwischen zwei Welten“ ab. Statt der zuletzt häufig geforderten 815,00 EUR, verlangt die Kanzlei eine Zahlung in Höhe von 915,00 EUR.

Der Vorwurf an die Abgemahnte lautet, das Filmdrama  "Brooklyn- Eine Liebe zwischen zwei Welten" illegaler Weise auf dem Portal BitTorrent anderen Nutzern zum Download angeboten haben, ohne die erforderlichen rechtlichen Befugnisse für das öffentliche Zugänglichmachens des Werkes zu besitzen. Dies sei somit als Verstoß gegen § 19a UrhG zu werten und begründe Unterlassungs- sowie Aufwendungs- und Schadens­ersatz­ansprüche.

Die Musik-, Film- und Softwareindustrie verfolgt Urheberrechtsverletzungen. Meist werden diese Verstöße über sogenannte Intertnettauschbörsen (z.B. BitTorrent, Emule, etc.) begangen. Hierbei stellt jeder Nutzer allen anderen Mitgliedern die jeweiligen Dateien zum Tausch bereit. Wird ein solcher Verstoß ermittelt, kann eine Abmahnung folgen. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, gilt in jedem Fall: Bewahren Sie Ruhe! Wir können Ihnen bundesweit helfen.

Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer erfolgen für viele große Unternehmen der Musik und Filmindustrie und deshlab auch in erhbelichem Umfang. Hierzu zählen neben 20th Century Fox , die Warner Bros. Entertainment GmbH, die Constantin Film Verleih GmbH oder auch  die SONY Music Entertainment Germany GmbH sowie viele weitere. Die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sollten auf jeden Fall ernst genommen werden.

Eine Abmahnung ist grundsätzlich ein rechtlich gestattetes Mittel, Verstöße auf dem Gebiet des Urheberrechts zu verfolgen und zu ahnden. Ein Ignorieren der Abmahnung kann dazu führen, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt, die wiederum mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein kann.

Halten Sie deshalb die genannte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ein und nutzen Sie die Zwischenzeit, um sich Rechtsrat einzuholen. Häufig lohnt es sich, falls Sie den gerügten Verstoß tatsächlich begangen haben, eine modifizierte Unterlassungs­erklärung abzugeben oder einen niedrigeren Vergleichsbetrag als den geforderten Betrag durch einen Rechtsanwalt für Sie aushandeln zu lassen.. Haben Sie den Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht begangen, trifft sie dennoch eine Auskunftspflicht, das heißt, es genügt nicht, den Vorwurf schlichtweg abzutun. Auch in einem solchen Fall lohnt es sich, einen Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts aufzusuchen und ihren Fall einschätzen zu lassen.

Hilfe bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung durch Waldorf Frommer.

Die Kanzlei Hämmelring und von Leitner-Scharfenberg bietet Ihnen eine umfassende, fundierte juristische Betreuung im Urheberrecht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Sie können uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Wir werden den Fall dann für Sie einschätzen und das weitere Vorgehen planen.

    

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