Filesharing Abmahnung bei Nutzung von Wikipedia

Filesharing Abmahnung bei Nutzung von Wikipedia
08.04.2016176 Mal gelesen
Wikipedia Nutzer sollten aufpassen, ehe sie dort Filme oder Musikvideos auf ihren Rechner laden. Ansonsten müssen sie unter Umständen mit einer teuren Abmahnung wegen Filesharing rechnen.

Bislang glaubten sich viele Nutzer von Wikipedia beim Download von fremden Dateien sicher. Schließlich genießt dieses Portal einen seriösen Ruf und hat nicht den Ruf eines illegalen Filesharing Netzwerkes, wie BitTorent & Co. Doch auch hier sollte man vorsichtig sein. Denn nach einer aktuellen Meldung sollen Nutzer aus Angola urheberrechtlich geschützte Bilder Filme und Videos innerhalb von Wikipedia Einträgen "versteckt" haben. Dies soll vor dem Hintergrund geschehen sein, dass Nutzer aus diesem Land ein kostenloser Internet Zugang für diese Plattform sowie für Facebook bereitgestellt wird. Dieser wird demzufolge auf die Weise genutzt, dass die Internetnutzer die Links zu den Dateien über eine geschlossene Facebook Gruppe verbreiten.

Illegales Filesharing über Wikipedia als Urheberrechtsverletzung

Deutsche Internetnutzer sollten derartige Angebote besser nicht nutzen. Denn auch bei dem illegalen Verbreiten einer urheberrechtlich geschützten Datei über eine Tauschbörse im Internet kommt eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing in Betracht. Dabei sollte bedacht werden, dass der Anspruch auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten kein Verschulden voraussetzt. Sie sollten besonders dann vorsichtig sein, wenn es sich um Filme oder Musik aus den aktuellen Charts handelt. Denn hier ist am ehesten damit zu rechnen, dass es sich um illegale Raubkopien handelt.

Fazit

Gleichwohl sollten sich wegen Filesharing abgemahnte Wikipedia Nutzer an einen Rechtsanwalt wenden. Denn längst nicht alle Filesharing Abmahnungen werden berechtig ausgesprochen. Zuweilen treten etwa Fehler bei der Ermittlung des Anschlussinhabers auf. Oder dieser kann sich dadurch entlasten, dass andere Haushaltsmitglieder zum Zeitpunkt der Tat Zugriff auf seinen Internetanschluss gehabt haben. In der Praxis kommt es auch häufig vor, dass geschäftstüchtige Abmahnanwälte zu hohe Forderungen ansetzen.

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