Bei der Auftraggeberin der Kanzlei FAREDS handelt es sich nach den Daregungen um die filmherstellende Produktionsgesellschaft. Beim Film GOOD KILL haben die Schauspieler Ethan Hawk und Zoe Kravitz mitgewirkt.
Gefordert wird von FAREDS für den Rechteinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 835 € als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.
Der obige Betrag setzt sich zusammen aus
- 600,- € Lizenzschadensersatz
- 20,- € Ermittlungskosten
- 215 € Rechtsanwaltskosten (bezogen auf einen Streitwert von 1.620€ und zzgl. der gesetzlichen Telekommunikationspauschale)
Empfehlung
Bei dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch das öffentliche Anbieten von Filmen sollten Sie unbedingt innerhalb der Frist durch einen beauftragten Rechtsanwalt reagieren, der sich im Urheberrecht auskennt. Handeln Sie lieber nicht auf eigene Faust oder ihren Hausanwalt, wenn dieser sich nicht wirklich mit derartigen Fällen auskennt.
Es empfiehlt es sich in vielen Fällen nicht, die geforderte Unterlassungserklärung oder Zahlungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen könnten langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
Soforthilfe Tipps
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
- Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
- Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Telefon 040 / 730 55 333. Oft gibt es alternative Handlungsmöglichkeiten.
Bundesweite Hilfe durch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.
Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:
- E-Mail an - info@harzheim.eu
- Telefax an - 040 / 730 55 334
Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.
Weitere Informationen zu Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft
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Ihr
RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg