Abmahnung Waldorf Frommer wegen "Homeland" (TV-Serie)

Abmahnung Filesharing
03.04.2016166 Mal gelesen
Erneut wurde mir eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zur Bearbeitung übergeben, welche im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ausgesprochen wurde.

Grund für den Ausspruch der Abmahnung gegenüber dem betroffenen Anschlussinhaber ist ein angelbliches illegales Tauschbörsenangebot einer Folge der US-amerikanischen TV-Serie "Homeland, welche auf einer sehr erfolgreichen israelischen Fernsehserie basiert. Die Serie "Homeland" ist bei den Zuschauern sehr beliebt und daher werden die Folgen der Serie vielfach auch in Filesharing Tauschbörsen getauscht.

Dem Empfänger des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, eine Folge der Serie "Homeland" sei über seinen Internetanschluss weltweit allen Nutzern einer Tauschbörse zum Herunterladen angeboten worden. Aus diesem Grund fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten.

Sind die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer berechtigt?

Ob und in welchem Umfang der Anschlussinhaber für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung haften muss hängt vom Einzelfall ab.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte der abgemahnte Anschlussinhaber - wenn überhaupt -immer nur in modifizierter Form und nur nach anwaltlicher Beratung abgeben.


Der geforderte Schadenserssatz kann immer nur vom tatsächlichen Täter der Urheberrechtsverletzung verlangt werden. In vielen Fällen ist der Anschlussinhaber aber selbst gar nicht der Täter, z.B. wenn der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt werden kann.

In diesem Fall schuldet der Anschlussinhaber keinen Schadensersatz.

Die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten d.h. den Aufwendungsersatz muss der Anschlussinhaber nur dann erstatten, wenn er als Täter oder als Störer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haftet.

Dabei muss aber beachtet werden, dass es nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht genügt, einfach zu behaupten, die Rechtsverletzung nicht begangen zu haben und vortzubringen, dass weitere Nutzer theoretisch die Möglichkeit hatten, den Internetanschluss des Anschlussinhabers zu benutzen

Hier ist zur Entlastung des Anschlussinhabers konkreter einzelfallbezogener Vortrag erforderlich.

Selbst wenn man eine Haftung des Anschlussinhabers für die Urheberrechtsverletzung im konkreten Fall nicht vollständig abwehren  kann besteht dennoch oft die Möglichkeit die geforderten Beträge erheblich zu verringern.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

Lassen Sie sich umfassend anwaltlich darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer zu einem fairen Pauschalpreis.

Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail oder per Fax zukommen lassen.

Fax: 0711/25383785

Ich werde mich nach Erhalt Ihrer Nachricht schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne auch am Wochenende.