Waldorf Frommer mahnt für Tele München Fernseh GmbH wegen des illegalen Uploads des Films “The Last Witch Hunter“ ab

Waldorf Frommer  mahnt für Tele München Fernseh GmbH wegen des illegalen Uploads des Films “The Last Witch Hunter“  ab
18.02.2016196 Mal gelesen
Wieder einmal mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für ihre Auftraggeber vermeintliche Urheberrechtsverletzungen über den Internetanschluss ab. Die Abgemahnte soll auf dem P2P-Netzwerk BitTorrent einen urheberrechtlich geschützten Film anderen Nutzern angeboten haben.

Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer bezüglich Filesharings sind keine Seltenheit. Die Kanzlei Waldorf Frommer hat ihren Sitz in München und ist auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen spezialisiert. Die Anwälte nutzen für die serienmäßig verschickten Abmahnungen immer das gleiche Muster, in das textbausteinartig die Daten des Abgemahnten und der ermittelte Upload eingefügt werden.

Die große Zahl der jährlich versendeten Abmahnungen resultiert auch aus der Vertretung vieler namhafter Produzenten der Film- und Musikindustrie. Neben der hier vertretenen Tele München GmbH gehören bspw. die Warner Bros. Entertainment GmbH, die Constantin Film Verleih GmbH und die SONY Music Entertainment Germany GmbH zu den Mandanten.

Vorwurf dieser Abmahnung

In der vorliegenden Abmahnung wird der Abgemahnten der Upload des Films "The Last Witch Hunter" vorgeworfen, der im Oktober 2015 in die Kinos kam. Es handelt sich bei dem Film um einen Fantasy Action-Thriller, in dem sich Vin Diesel in der Hauptrolle auf postmoderne Hexenjagd begibt.

Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH rügt die Kanzlei Waldorf Frommer nun das illegale öffentliche Zugänglichmachen des Films auf der Internettauschbörse BitTorrent. Mithilfe eines Ermittlungssystems auf der Tauschbörse ermittelte die Kanzlei die IP-Adresse und darüber den Namen der Internetanschlussinhaberin, die dann abgemahnt wurde.

Rechtlich werden hierin Verstöße gegen § 19a UrhG, das öffentliches Zugänglichmachen sowie gegen das Verbot einer Vervielfältigung gemäß §16 UrhG gesehen. Beide Handlungen sind ohne die Einwilligung der Rechteinhaberin unzulässig. Hieraus begründe sich sowohl ein Unterlassungs- als auch einen Schadensersatzanspruch, der in Höhe von 815,00 EUR geltend gemacht werden soll.

Wie sollten Sie sich bei einer urheberrechtlichen Abmahnung durch Waldorf Frommer verhalten?

Obwohl die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer in großer Zahl erfolgen, sollten sie dennoch ernst genommen werden Denn ein Ignorieren der Abmahnung kann dazu führen, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt, die wiederum mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist.

Dennoch sollten Sie sich von einer solchen Abmahnung nicht einschüchtern lassen. Abmahnungen sind ein rechtmäßiges Mittel, auf Verstöße in verschieden Rechtsgebieten einzugehen und zu versuchen, diese zu unterbinden und zu sanktionieren. Dies beinhaltet jedoch auch, dass es Ihnen möglich ist, sich gegen eine solche Abmahnung rechtlich zur Wehr zu setzen. So hat beispielsweise die Erfahrung gezeigt, dass teilweise die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen zwar vom Internetanschluss des Abgemahnten erfolgt sind, ein Dritter jedoch unberechtigter Weise über diesen verfügte.

Deshalb ist es ratsam, die genannte Frist einzuhalten und die Zwischenzeit zu nutzen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der mit Ihnen ein weiteres Vorgehen bespricht und Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten offenlegt. Gerade in Bezug auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung, bieten sich für einen Nicht-Juristen nur bedingt Möglichkeiten etwaige Haftungsrisiken einzuschätzen. An dieser Stelle sowie bei der Einschätzung und beim Aushandeln eines angemessenen Schadensersatzes lohnt es sich, einen Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts zu kontaktieren. Die Kanzlei Hämmerling und Von Leitner-Scharfenberg hilft Ihnen hierbei gerne. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch als ersten Schritt zur erfolgreichen Verteidigung gegen Ihre Abmahnung. Kontaktieren Sie uns einfach, senden uns Ihre Abmahnung zu und wir werden mit Ihnen an einer Lösung arbeiten.

 

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