Abmahnung Schutt Waetke, Film Southpaw, i.A.d. Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG

Abmahnung Filesharing
17.02.2016186 Mal gelesen
Schutt Waetke verschicken Abmahnungen im Auftrag der Firma TOBIS Film GmbH & Co. KG. Gegenstand einer solchen Abmahnung ist die Verletzung von Urheberrechten wegen illegaler Peer-to-Peer Netzwerk / Tauschbörsennutzung an dem Film "Southpaw".

In der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 732,50 Euro gefordert.

Was ist zu tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Behalten Sie einen kühlen Kopf und bleiben Sie ruhig. Suchen Sie in der Frist, die in dem Abmahnschreiben gesetzt ist, anwaltlichen Rat.

Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnforderungen im Einzelfall begründet sind bzw. welchen Hintergrund die Abmahnung hat - und ob Abmahnforderungen zurückgewiesen oder reduziert werden können. Anwaltlich wird geprüft werden,

  • ob überhaupt und wenn ja, wie - d.h. mit einer modifizierten Unterlassungserklärung - auf die Forderung der Gegenseite reagiert werden sollte und
  • ob überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe, Zahlungsforderungen berechtigt sind.

Die Rechtsprechung hat sich inzwischen erfreulicher Weise in vielfältiger Hinsicht zu Gunsten Abgemahnter entwickelt. So gibt es zahlreiche neue Entscheidungen, die im Einzelfall zur Zurückweisung von Abmahnforderungen oder zur Reduzierung der Zahlungsforderung vorgetragen werden können.

Weitere Informationen finden Sie dazu hier auf dem Medienrechtsportal der Anwaltskanzlei Wienen, www.medienrechtfachanwalt.de.

Spezialisiertes Anwaltswissen

Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen, www.kanzlei-wienen.de, weitere Informationen.

Die Anwaltskanzlei Wienen, Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht, bietet ihren Mandanten

  • spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
  • jahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällen
  • faire Pauschalpreise, schnelle Beratung und Vertretung in Eilfällen, bundesweite Tätigkeit

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Übrigens: Einkommensschwache Bürger können Beratungshilfe am Amtsgericht beantragen und zahlen dann lediglich 15 Euro für die anwaltliche Vertretung, die im Einzelfall erlassen werden können. Mehr dazu erfahren Sie hier zum Beispiel, wenn Sie Beratungshilfe in einem Amtsgericht in  Berlin beantragen. 

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.

Gerne können Sie Ihre Anfrage über unser Online-Formular unverbindlich stellen.

Die folgenden Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Klage in "Filesharing-Sache" abgewiesen - Nachforschungen der Anschlussinhaberin nur "im Rahmen des Zumutbaren", keine weiteren Nachforschungspflichten, Amtsgericht Charlottenburg, Berlin

Filesharing: Familienvater muss nicht zahlen, AG Düsseldorf

Amtsgericht Bochum, Anschlussinhaber in Wohngemeinschaft trägt keine Beweislast bei Filesharing-Abmahnung: Sachvortrag erfüllt sekundäre Darlegungslast

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Telefon: 030 / 390 398 80

www.kanzlei-wienen.de
www.medienrechtfachanwalt.de