Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer (The Imitation Game)

Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer (The Imitation Game)
10.02.2016148 Mal gelesen
Sofern Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, lassen Sie die Abmahnung dahingehend prüfen, ob überhaupt eine Haftung für die geltend gemachten Ansprüche besteht. Machen Sie von der Möglichkeit einer kostenfreien, telefonischen Erstberatung Gebrauch.

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer, die im Internet bereits einen hohen Bekanntheitsgrad erreichen konnte, hat erneut mit einer Abmahnung im Zusammenhang mit einer geltend gemachten Urheberrechtsverletzung auf sich aufmerksam gemacht. Die Firma Universum Film GmbH hat die Anwälte von Waldorf Frommer damit beauftragt, Internetnutzer abzumahnen, da sie ihrer Auffassung nach gegen das Urheberrecht verstoßen haben.

Konkret geht es um die Serie The Imitation Game - Ein streng geheimes Leben. Häufig erfahren Betroffene erstmalig durch das Schreiben von dem abgemahnten Rechtsverstoß. Einerseits wissen viele Anschlussinhaber gar nicht, dass sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk über das Internet verbreitet haben. Andererseits entspricht es gerade in Zweckgemeinschaften der gängigen Praxis, dass der Anschluss von mehreren Personen genutzt werden kann. Doch auch in diesen Fällen wendet sich Waldorf Frommer zunächst an den Anschlussinhaber.

Das Vorgehen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer:

Die Kanzlei ist auf Abmahnungen dieser Art spezialisiert, so dass vor allem die Rechteinhaber des grundrechtlich geschützten Eigentums ein großes Interesse daran haben, dass ein Verstoß jeglicher Art geahndet wird. Immerhin ist das wirtschaftliche Interesse für die Abmahnenden nicht zu unterschätzen, so dass sie gerne bereit sind, Spezialisten mit der Durchsetzung ihrer Rechte zu beauftragen.

Sobald der Anschlussinhaber ermittelt werden konnte, wird dieser spätestens mit dem Schriftsatz des Sachbearbeiters auf die Tat aufmerksam gemacht. Dabei entspricht die Vorgehensweise einem sich ständig wiederholenden Muster. Zunächst wird der Betroffene dazu aufgefordert, eine Erklärung im Hinblick auf die künftige Unterlassung abzugeben. Außerdem wird er unmittelbar zur Zahlung eines Geldbetrages aufgefordert. Im vorliegenden Fall wurden die Abgemahnten zur Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815 € veranlasst. Der Betrag setzt sich zum einen aus einem Schadensersatzanspruch, der durch die so genannte Lizenzanalogie ermittelt wird, und zum anderen aus den Rechtsverfolgungskosten zusammen. Letztere sind dementsprechend diejenigen Kosten, die der Verletzte für die Abmahnung aufbringen musste.

Die eigenen Rechte von einem Fachmann prüfen lassen: 

Insbesondere Anschlussinhaber, die zuvor noch nicht mit dem Gesetz in Berührung getreten sind, fühlen sich unmittelbar schuldig. Häufig neigen sie dazu, sowohl die Zahlung als auch die Abgabe der Unterlassungserklärung zu veranlassen. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass eine Abmahnung zunächst Ausdruck der Anscheinsvermutung ist. Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber sich als erster Gesprächspartner verantworten soll.

Insbesondere bei Anschlüssen, die von mehreren Nutzern verwendet werden, ist die Rechtsprechung in der Regel nicht derart voreilig. Dem Inhaber wird im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast die Möglichkeit gegeben, sich gegen den Vorwurf zu exkulpieren. Kann er mithin darlegen, welche konkreten anderen Personen zum Tatzeitpunkt Zugang zum Internet hatten, und kann er darüber hinaus auch darstellen, dass die anderen Personen von ihm zu einer sorgfältigen Nutzung aufgefordert worden sind, kann sich dies in einem Verfahren durchaus niederschlagen. Im Ergebnis haben die Gerichte den Tatvorwurf dann zumeist fallen gelassen. Einheitlich ist diese Rechtsprechung allerdings noch nicht. Es empfiehlt sich daher, auch eine Abmahnung aus dem Hause Waldorf Frommer umgehend prüfen zu lassen. Zwingend sollte jedoch die Frist, die in dem Schreiben konkret genannt wird, gewahrt werden. 

Handlungsempfehlung

Sollten Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei.
  • Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.
  • Keine Zahlung.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist.

Senden Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, das weitere Vorgehen besprechen und Ihnen Handlungsalternativen aufzeigen. Sollten Sie anschließend an einer Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sein, halten wir für die außergerichtliche Interessenvertretung faire und transparente Pauschalanagebote bereit.