Anwaltsbüro Gorny mahnt im Namen der Red Bull GmbH Aufkleber ab

Anwaltsbüro Gorny mahnt im Namen der Red Bull GmbH Aufkleber ab
03.02.2016181 Mal gelesen
Aktuell versendet das Anwaltsbüro Gorny aus Frankfurt im Auftrag der Red Bull GmbH Abmahnungen wegen Verletzung von Markenrechten an Aufklebern.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe unerlaubt Aufkleber aus dem EU-Ausland importiert und über Internethandelsplattformen vertrieben, welche widerrechtlich mit Marken der Red Bull GmbH gekennzeichnet worden seien. Zudem handele es sich bei diesen Aufklebern um Fälschungen. Dadurch seien die Markenrechte der Red Bull GmbH verletzt worden.

 

Unterlassungs-, Auskunfts- und Zahlungsansprüche

Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird von dem Anwaltsbüro Gorny aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die vermeintliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es zukünftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die abgemahnten Zeichen der Red Bull GmbH zu verwenden.

Dem Schreiben ist eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die das Anwaltsbüro Gorny von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.

Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf EUR 1.973,90 beziffert. Die Anwälte des Anwaltsbüros Gorny legen der Kostenberechnung einen Gegenstandswert von EUR 100.000,- zugrunde.

Was können Sie nun tun?

Bewahren Sie Ruhe - auch hier gilt die alte Binse: Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Eine falsche oder überstürzte Reaktion auf Abmahnungen kann teure Folgen haben. Reagieren Sie gar nicht, droht eine gerichtliche Inanspruchnahme. Wir empfehlen:

  1. Unterschrieben Sie die Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft.
  2. Rufen Sie den abmahnenden Rechtsanwalt nicht an - geben Sie keine für Ihre Rechtsverteidigung wertvolle Information preis.
  3. Leisten Sie nicht ohne vorherige Beratung die geforderten Beträge. Wir sagen Ihnen, was angemessen ist.
  4. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen!

Kostenfreie Ersteinschätzung!

Sofern Sie Ihre dringendsten Fragen in einem persönlichen Gespräch beantwortet wissen wollen, rufen Sie gerne bei uns an.

Hotline für erste Hilfe bei Abmahnungen: 030 206 436 810 - bundesweit - 24 Stunden erreichbar

 

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben?

Zunächst ist bereits fraglich, ob die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung überhaupt geschuldet ist; und wenn ja, in welchem Umfang diese abzugeben ist. Auf keinen Fall sollte die von dem Anwaltsbüro Gorny vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, um so ein kostspieliges gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Hierbei sollten jedoch nur Verpflichtungen übernommen werden, die notwendig sind, eine Wiederholungsgefahr für die konkrete Verletzungshandlung entfallen zu lassen. Wir raten in jedem Fall zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte in keinem Fall ohne vorherigen anwaltlichen Rat unterzeichnet werden.

Zahlen?

Das Anwaltsbüro Gorny hat vorliegend einen Streitwert von EUR 100.000,- angesetzt. Die Höhe der entstehenden Gebührenansprüche richtet sich nach dem Streitwert. Maßstab für die Höhe des Streitwertes ist das wirtschaftliche Interesse des Abmahnenden an der Verfolgung der Verletzungshandlung. Regelmäßig wird bei Markenrechtsstreitigkeiten von einen Streitwert von EUR 50.000,- ausgegangen (BGH, Beschluss v. 16.03.2006, I ZB 48/05). Allerdings können weitere Faktoren zu einer Erhöhung oder Reduzierung dieses Streitwertes führen. Hierunter fallen etwa Aspekte wie Dauer und Umfang der Nutzung, Umsätze durch Nutzung der Marke, Bekanntheitsgrad und viele weitere. Auf Grund der Vielzahl der Einflussfaktoren bedarf es hier jeweils einer gesonderten Prüfung im Einzelfall. Nicht selten setzt der Verfahrensbevollmächtigte des Abmahnenden für den Rechteinhaber einen recht großzügig bemessenen Streitwert an. Dieser kann durch Nachverhandlungen oder in einem gerichtlichen Verfahren oftmals reduziert werden, sodass die Gebührenansprüche sich dadurch auch reduzieren. Hierbei helfen wir Ihnen gerne.

Haben Sie auch eine Abmahnung vom Anwaltsbüro Gorny erhalten?

Sofern auch Sie mit einem gerichtlichen Verfahren wegen Forderungen aus einer Abmahnung konfrontiert sind, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne können Sie sich bei uns melden - wir vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland bei Abmahnungen. Wir vertreten bundesweit.

  • Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.
  • Wir rufen Sie gerne zurück - wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben.
  • Termine vor Ort sind nicht erforderlich, sind auf Anfrage aber ebenfalls möglich.
  • Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.
  • Wir geben Ihnen eine Abschätzung über das Kostenrisiko und Erfolgsaussichten des Falls.

Unsere S.O.S. Hotline 030/206 436 810
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