THE HATEFUL EIGHT - Abmahnung Waldorf Frommer - 815,00 EUR

THE HATEFUL EIGHT - Abmahnung Waldorf Frommer - 815,00 EUR
02.02.2016191 Mal gelesen
Kaum letzte Woche in den deutschen Kinosälen angelaufen, mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer bereits die unerlaubte Verwertung des neuen Tarantino Films "The Hateful Eight“ in dezentralen Peer-to-Peer-Netzwerken (sog. Tauschbörsen) ab. Gefordert wird - wie bei den Waldorf Frommer Abmahnungen üblich – die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Betrages i.H.v. 815,00 EUR.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer versenden für die Universum Film GmbH Abmahnungen wegen urheberrechtswidrigen Filesharings des Films "THE HATEFUL Eight" in Tauschbörsen. Sie fordern die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 815,00 EUR (Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR und Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 EUR). Der Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 EUR wird aus diesen beiden Ansprüchen zusammengefasst.

The Hateful Eight" ist ein blutiger US-amerikanischer Western, u.a. mit Samuel L. Jackson und Kurt Russell, bei dem Großmeister Quentin Tarantino nicht nur Regie geführt, sondern auch das Drehbuch geschrieben hat. Tarantinos achter Film ist schon in mehreren Kategorien für den Oscar nominiert.

Unterlassungserklärung für Tarantinos "The Hateful Eight"

Keinesfalls muss in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, nur weil man selbst Anschlussinhaber ist. Es gibt durchaus Konstellationen, in denen ein Unterlassungsanspruch gerade gegen den "Anschlussinhaber" nicht besteht. Mit Urteil vom 08.01.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von VOLLJÄHRIGEN Familienmitglieder haftet, vgl. BGH I ZR 169/12 - BearShare. Für das Filesharing von minderjährigen Familienmitgliedern haftet der Anschlussinhaber aber auch nur, wenn er NACHWEISLICH diese nicht über das Verbot der Teilnahem an Internet-Tauschbörsen zum Upload urheberrechtlich geschützter Werke belehrt hat, vgl. BGH, I ZR 74/12 - Morpheus. Aber selbst wenn eine ausreichende Belehrung von Minderjährigen unterbleiben sein sollte, löst das noch nicht in jedem Fall die Störerhaftung aus, weil eine eventuell unterbliebene Belehrung nicht immer kausal für die Rechtsverletzung gewesen sein muss. Gerade wenn mehrere Volljährige ebenfalls Zugriff auf den häuslichen Internetanschluss hatten, ist der Nachweis, dass gerade die mangelnde Belehrung kausal zur Rechtsverletzung geführt hat, nicht nachweisbar.

Insofern muss als erstes abgeklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass er für den Down- bzw. Upload des Films "The Hatefull Eight" (teilweise) verantwortlich ist - sei es als Täter, sei es als Störer - sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ein gerichtliches Verfahren um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Das ist deshalb wichtig, weil im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Streitwerte selten unter 10.000 EUR angesetzt werden.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer legen ihren Abmahnschreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Wir raten dringend von der Unterzeichnung dieser Erklärung ab. Mit anwaltlicher Hilfe können die Folgen einer Unterlassungsverpflichtung teilweise erheblich abgemildert werden, sprechen Sie uns an.

815,00 EUR für wenige Sekunden Upload von "The Hateful Eight"?

Wer weder als Täter, noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk The Hateful Eight haftet, muss selbstverständlich keinen Cent zahlen, weder Schadensersatz, noch die sog. vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten).

Wer zumindest darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haftet lediglich bestenfalls - aber auch nicht immer - als sog. Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Diese sind seit Anfang Oktober 2013 mit Einführung diverser gesetzlicher Änderungen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken in aller Regel auf 124,00 EUR begrenzt, auch wenn die Rechtsanwälte Waldorf Frommer hier regelmäßig argumentieren, diese Deckelung sei in diesem Einzelfall "unbillig".

Wir haben auf unserer Internetseite ein Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf Waldorf Frommer Abmahnungen zusammengestellt. Hier können sich Betroffene einen ersten guten Überblick über ihre Situation verschaffen und sich mit den gängigsten Verteidigungs- aber auch Angriffsmittel gegen Waldorf Frommer Abmahnungen vertraut machen.

Darüber hinaus bieten wir zu ihrer Waldorf Frommer Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung unter der Telefonnummer 030/32301590 an. 

Unsere Kanzlei verteidigt seit Jahren gegen Abmahnungen mit dem Vorwurf der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Wir haben in den letzten Jahren mindestens 15.000 Abmahnungen bearbeitet und unzählige gerichtliche Verfahren geführt. Seit einiger Zeit sind wir dazu übergegangen, von uns erstrittene Gerichtsentscheidungen im Volltext zu veröffentlichen, damit auch Sie sich ein Bild davon machen können, wie die Gerichte "ticken". Im Folgenden finden Sie eine Auswahl aktueller gerichtlicher Entscheidungen, die sämtlich mit einer vollständigen Klageabweisung endeten, so dass unsere Mandanten jeweils keinen Cent für die unberechtigte Inanspruchnahme bezahlen mussten. Machen Sie sich selbst ein Bild:

AG Charlottenburg 218 C 83/15

AG Bielefeld 42 C 552/14

AG Bochum 55 C 286/14

AG Charlottenburg 210 C 231/13

AG Charlottenburg 207 C 175/13

AG Hamburg 31c C 364/14

AG Charlottenburg 210 C 330/13

AG Charlottenburg 224 C 180/14

AG Düsseldorf 57 C 3571/14

AG Charlottenburg 224 C 486/13

AG Charlottenburg 224 C 175/14

AG Charlottenburg 214 C 172/14

AG Charlottenburg 206 C 281/14

AG Freiburg 13 C 1898/14

AG Charlottenburg 206 C 285/14

AG Charlottenburg 225 C 184/14

AG Charlottenburg 224 C 367/14

AG Charlottenburg 210 C 273/14

AG Charlottenburg 206 C 430/14

AG Charlottenburg 217 C 103/14

AG Charlottenburg 213 C 128/14

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft Waldorf Frommer aus München z. B. für den Film "The Hateful Eight" betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Sievers & Collegen
- Rechtsanwaltskanzlei -

Olympische Straße 10
D-14052 Berlin

Email: f.sievers@recht-hat.de
Fon: 49 (0) 30 - 323 015 90
Fax: 49 (0) 30 - 323 015 911
Web: http://www.recht-hat.de