Waldorf Frommer mahnt für 20th Century Fox wegen des Uploads des Films “Maze Runner- Die auserwählten in der Brandwüste“ auf dem Portal BitTorrent ab

Waldorf Frommer  mahnt für 20th Century Fox wegen des Uploads des Films “Maze Runner- Die auserwählten in der Brandwüste“ auf dem Portal BitTorrent ab
01.02.2016144 Mal gelesen
Erneut mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für ihre Auftraggeber vermeintliche Urheberrechtsverletzungen über den Internetanschluss ab. Der Vorwurf: Vervielfältigung sowie Illegales öffentliches Zugänglichmachen eines geschützten Werkes.

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Serienabmahnungen mit gleichlautendem Text. Die Abmahnanwälte werfen in diesen textbausteinartigen Massenschreiben den unerlaubten Upload urheberrechtlich geschützter Dateien über ein Filesharing-Programm vor. Die Kanzlei hat ihren Sitz in München und ist auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen spezialisiert hat. Vertreten werden vor allem Mandanten der Film- und Musikindustrie wie beispielsweise:

  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • SONY Music Entertainment Germany GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Universal Music GmbH
  • EMI Music Germany GmbH

In der vorliegenden Abmahnung wird dem Abgemahnten der Upload des Films "Maze Runner- Die Auserwählten in der Brandwüste" vorgeworfen, der 2015 von 20th Century Fox herausgegeben wurde und auch in den deutschen Kinos anlief. Im Auftrag von 20th Century Fox Home Entertainment rügt die Kanzlei Waldorf Frommer nun das illegale öffentliche Zugänglichmachen des Films auf der Internettauschbörse BitTorrent. Mithilfe eines Ermittlungssystems auf der Tauschbörse ermittelte die Kanzlei die IP-Adresse und darüber den Namen des Internetanschlussinhabers, der dann abgemahnt wurde.

Rechtlich werden hierin Verstöße gegen § 19a UrhG, das öffentliches Zugänglichmachen sowie gegen das Verbot einer Vervielfältigung gemäß §16 UrhG gesehen. Beide Handlungen sind ohne die Einwilligung der Rechteinhaberin unzulässig. Hieraus begründe sich sowohl ein Unterlassungs- als auch einen Schadensersatzanspruch, der in Höhe von 815,00 EUR geltend gemacht werden soll.

Wie sollte ich auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer reagieren?

Beim Erhalt einer Abmahnung durch Waldorf Frommer ist, auch wenn diese in Masse erfolgen, Vorsicht geboten. Es handelt sich nicht um einen Betrugsversuch.

Dennoch sollten Sie auch nicht in Panik verfallen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Abmahnungen sind ein rechtmäßiges Mittel, auf Verstöße in verschieden Rechtsgebieten einzugehen und zu versuchen, diese zu unterbinden und zu sanktionieren. Dies beinhaltet jedoch auch, dass es Ihnen möglich ist, sich gegen eine solche Abmahnung rechtlich zur Wehr zu setzen. So hat beispielsweise die Erfahrung gezeigt, dass teilweise die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen zwar vom Internetanschluss des Abgemahnten erfolgt sind, ein Dritter jedoch unberechtigter Weise über diesen verfügte.

Selbst, wenn Sie den gerügten Verstoß begangen haben, raten wir dennoch davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen oder den Betrag in der Höhe zu zahlen haben.

Wir empfehlen einen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Urheberrechts zu Rate zu ziehen, Ihren Fall für Sie einschätzen zu lassen und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Sie können gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren und weiter Schritte mit uns besprechen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

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