Abmahnung der Kanzlei PATZINA Rechtsanwälte aus Frankfurt im Auftrag der Rado Uhren AG

Abmahnung Filesharing
08.07.20091630 Mal gelesen

Gerade vor Weihnachten ist das Geschäftemachen auf eBay für viele Händler besonders lukrativ. Vorsicht ist jedoch beim Verkauf von Plagiaten geboten. Dies ist unzulässig und wird von den Herstellern nicht geduldet. Die Abmahnung des Handels von gefälschten Luxusartikeln ist dann die Folge, die meist für den Verkäufer mit erheblichen finanziellen Konsequenzen verbunden ist.

Die Kanzlei PATZINA Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnen in diesem Zusammenhang den Verkauf von gefälschten Luxusuhren (z.B. RADO) auf Online-Shops wie eBay ab. Die Gegenstandswerte bei Plagiaten von Luxusartikeln sind meist sehr hoch angesetzt, so dass ein Gegenstandswert von 50.000 EUR nicht unüblich ist.

Diesbezügliche Forderungen können also schnell mal die 1.500 EUR Marke und mehr erreichen.Oftmals sind die Plagiate von den Originalen kaum zu unterscheiden. Dennoch haftet der Anbieter zunächst für sein Warenangebot, so dass eine genaue Prüfung unabdingbar ist bevor es zu einem Verkaufsangebot kommt.


Datum: 10.11.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Markenrecht
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