Noch immer geht die auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei Waldorf Frommer regelmäßig gegen Internet-Anschlussinhaber wegen des mutmaßlichen öffentlichen Zugänglichmachens geschützter Werke auf Filesharing-Portalen wie eMule, Popcorn Time oder BitTorrent vor.
Im aktuellen Fall mahnt Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH das Bereitstellen des Films "The Secret Service " ab - eine Agentenkomödie aus dem Jahr 2014 von Regisseur Matthew Vaughn.
Die Forderung der Abmahnung umfasst zwei Bestandteile: Die Zahlung einer Schadenspauschale in Höhe von 815 Euro sowie die Aufforderung zur Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Wenn auch Ihnen eine Abmahnung ins Haus geflattert ist, in der Sie von Waldorf Frommer wegen des Filesharings von "The Secret Service" abgemahnt werden, ist unsere Empfehlung:
Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Handlungen hinreißen. Nehmen Sie stattdessen schnellstmöglich die Hilfe eines auf Abmahnungen spezialisierten Anwalts in Anspruch! Unsere Kanzlei ist rund um die Uhr für Sie da - auch am Wochenende und an den Feiertagen.
Vor allem bei der vorformulierten Unterlassungserklärung ist äußerste Vorsicht geboten! Häufig ist diese zu weit gefasst, so dass für Sie unter Umständen langfristige und sehr kostspielige Verpflichtungen entstehen können. Auch raten wir dringend davon ab, eine vorformulierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abzugeben! Diese ist nicht auf Ihren Einzelfall zugeschnitten. Eine mögliche Folge: Die Gegenseite könnte die Erklärung ablehnen und ggf. gerichtlich gegen Sie vorgehen!
Wichtig: Lassen Sie auf keinen Fall die von Waldorf Frommer gesetzte Frist verstreichen, da ansonsten eine einstweilige Verfügung mit hohen Kosten drohen kann!
Unsere Tipps:
- Halten Sie sich an vorgegebene Fristen
- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf
- Finger weg von der strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlen Sie vorerst nichts an Waldorf Frommer
- Lassen Sie sich von einem auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt beraten
Was kann JusDirekt für Sie tun?
Unsere auf Waldorf Frommer spezialisierten Anwälte überprüfen zunächst, ob die Abmahnung gegen Sie überhaupt berechtigt ist. Falls ja, werden wir versuchen, die Forderungen aus der Abmahnung für Sie zu reduzieren! Da die von Waldorf Frommer gesetzten Fristen in der Regel sehr kurz sind, zögern Sie nicht, uns auch am Wochenende oder an den Feiertagen anzurufen!
Ihre Direktdurchwahl bei Waldorf Frommer-Abmahnungen:089 / 37 41 85 32
Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307
office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com
Unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ finden Sie viele nützliche Tipps und Tricks zu Waldorf Frommer Abmahnungen!
Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.