Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Serie "Homeland" erhalten?

Abmahnung Filesharing
11.12.2015134 Mal gelesen
Auch kurz vor Weihnachten versendet die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen illegaler Tauschbörsenangebote aktueller Folgen der Serie "Homeland".

In der mir aktuell zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, dass mehrere Folgen der US-amerikanischen TV-Serie "Homeland", deren Handlung sich um die CIA Agentin Varrie Mathison, gespielt von Claire Danes, dreht llegal über dessen Internetanschluss weltweit allen Nutzern der Tauschbörse "bittorrent" zum Herunterladen anngeboten worden sei.

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt vom abgemahnten Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus macht Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche in Höhe von insgesamt 915,00 Euro geltend.

Sind die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer berechtigt?

Ob und ggfs. in welchem Umfang die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer berechtigt sind, lässt sich immer nur anhand des jeweiligen Enzelfalls beantworten. Pauschale Handlungsempfehlungen sind daher nicht möglich.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte - wenn überhaupt - stets nur in modifizierter Form und nur nach individueller Beratung durch einen Anwalt abgegeben werden. Keinesfalls sollten  hier einfach ungeprüft Muster aus dem Internet verwendet werden.

Die geltend gemachten Zahlungsansprüche bestehen häufig nicht oder zumindest nicht in der von Waldorf Frommer geltend gemachten Höhe.

Der Schadensersatzanspruch kann immer nur vom wirklichen Täter der Urheberrechtsverletzung verlangt werden. In vielen Fällen ist der Anschlussinhaber aber gar nicht selbst für den ihm vorgeworfenen Verstoß verantwortlich, z.B. wenn der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt werden kann.

Dann schuldet der abgemahnte Anschlussinhaber keinen Schadensersatz.

Die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten schuldet der Anschlussinhaber nur dann, wenn er als Störer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haftet.

Auch dann, wenn eine Haftung des Anschlussinhabers für die Urheberrechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann ist es häufig möglich, die geforderten Beträge deutlich zu verringern.


Wie sollten Sie auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

Lassen Sie sich umfassend anwaltlich darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer zu einem fairen Pauschalpreis.

Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail oder per Fax zukommen lassen.

Fax: 0711/25383785.

Ich werde mich nach Erhalt Ihrer Nachricht schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne auch am Wochenende.