Abmahnung durch Waldorf Frommer! Der Upload von zwei Filmen soll im Auftrag der 20th Century Fox Home Entertainment GmbH geahndet werden

Abmahnung durch Waldorf Frommer! Der Upload von zwei Filmen soll im Auftrag der 20th Century Fox Home Entertainment GmbH geahndet werden
04.12.2015112 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer hat sich auf Abmahnungen wegen illegalem Filesharings spezialisiert und versendet im Rahmen dessen regelmäßig Abmahnungen für ihre Rechteinhaber. In diesem Fall geht die Kanzlei für 20th Century Fox Home Entertainment gegen vermeintliche Urheberrechtsverstöße vor.

Ich und Earl und das Mädchen" ein US-amerikanische Liebesdrama, sowie "Spy-Susan Cooper Undercover", eine amerikanische Action-Film Komödie sind die beiden Filmtitel, die im Fokus dieser Abmahnung stehen. Der Abgemahnte soll diese beiden Filme, an denen die 20th Century Fox Home Entertainment GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt, auf der Tauschbörse "Bittorrent" anderen Nutzer zum Download angeboten haben.

Wie immer lautet auch hier der Vorwurf: Ein Verstoß gegen §19a UhrG, das öffentliche Zugänglichmachen des Werks und §16 UrhG, das Verbot der Vervielfältigung. Die Kanzlei fordert deshalb die Abgabe einer beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz.

Im Gegensatz zu dem, in den meisten Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer geforderten 815,00 EUR für den Upload eines Films, wird vorliegend eine Zahlung in Höhe von 1.481,30 EUR veranschlagt.

Wie reagieren Sie am cleversten auf eine solche Abmahnung?

Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer sind grundsätzlich, auch wenn Sie in Masse erfolgen, ernst zu nehmen.

Waldorf Frommer ist eine Kanzlei mit Sitz in München, die sich auf Belange des Urheberrechts spezialisiert hat und aufgrund einer gewissen Größe auch eine hohe Anzahl von Abmahnung auch diesem Gebiet versendet.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie gar keine Möglichkeit haben, sich eggen eine solche Abmahnung mit rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. So gab es n der Vergangenheit schon Fälle, in denen die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen zwar vom Internetanschluss des Abgemahnten erfolgt sind, ein Dritter jedoch unberechtigter Weise über diesen verfügte.

 Auch wenn Sie den gerügten Verstoß begangen haben, raten wir von der Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung ab, da diese häufig mit hohen Haftungsrisiken verbunden sein kann. Zudem ist aus unserer Sicht der geforderte Betrag meist zu hoch angesetzt und bietet Verhandlungsspielraum.

Sie suchen professionelle Hilfe?

Gerade für "Nicht-Juristen" ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten, welche rechtlichen Möglichkeiten sich einem bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung bieten. Schon der Wortlaut einer Abmahnung kann oft sehr einschüchternd wirken. Lassen Sie sich davon nicht beirren aber gehen Sie dennoch mit der gebotenen Vorsicht an die Sache.

Nur professionelle Hilfe auf dem Gebiet des Urheberrechts kann Ihnen eine bestmögliche Verteidigung gegen Ihre Abmahnung garantieren. Die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling bringt die nötige Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Urheberrechts mit, Sie angemessen gegen eine Abmahnung durch Waldorf Frommer zu vertreten.

 Kostenlos bieten wir Ihnen ein Erstgespräch mit uns an, in dem wir die Erfolgsaussichten Ihres Falls besprechen können und die gerne die ihre Verteidigung gegen die Abmahnung übernehmen möchten.

 

Kontakt:

 

SCHARFENBERG · HÄMMERLING Rechtsanwälte

 

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Fax: 49 (0)40/ 533 087 - 30

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Fax: 49 (0)30/206 494 - 06

Mail: mail@shrecht.de

   

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

 

www.shrecht.de und

 

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.abmahnung-hilfe.info