Abmahnung Waldorf Frommer für "We Are Your Friends" - 815,00 EUR

Abmahnung Waldorf Frommer für "We Are Your Friends" - 815,00 EUR
03.12.2015128 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer versenden für die Studiocanal GmbH Abmahnungen wegen urheberrechtswidrigem Filesharing des Filmwerks „We Are Your Friends“ in Tauschbörsen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages i.H.v. 815,00 EUR.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen die unerlaubte Verwertung des Filmwerks "We Are Your Friends" ab. 

Sie fordern die Abgabe einer lebenslang gültigen Unterlassungserklärung. Des Weiteren machen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte einen Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR sowie einen Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten) in Höhe von 215,00 EUR geltend.

"We Are Your Friends" ist ein Musik-Film von Regisseur Max Joseph. Der Film basiert auf einer Geschichte von Richard Silverman und handelt von dem 23-jährigen DJ Cole, der davon träumt, als Electro-DJ die Musikwelt zu erobern. In den Hauptrollen brillieren Zac Efron, Wes Bentley und Emily Ratajkowski. Der Kinostart in den USA war am 28. August 2015. In Deutschland ist der Film bereits seit 27. August zu sehen.

Die Studiocanal GmbH ist Inhaberin ausschließlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk "We Are Your Friends". Dies bedeutet, sie hat das ausschließliche Recht, diesen Film im deutschsprachigen Raum zu verbreiten. Dem betroffenen Anschlussinhaber wird vorgeworfen, er habe den Film "We Are Your Friends" innerhalb einer sog. Tauschbörse zum Download angeboten. Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum Download ist als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG rechtswidrig. Wie bereits oben ausgeführt, ist das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ausschließlich der Studiocanal GmbH gemäß § 19a UrhG vorenthalten.

Unterlassungserklärung bezüglich des Films "We Are Your Friends"

Nein, keinesfalls immer. Es gibt durchaus Konstellationen, in denen ein Unterlassungsanspruch gerade gegen den "Anschlussinhaber" nicht besteht. Mit Urteil vom 08.01.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von VOLLJÄHRIGEN Familienmitglieder haftet, vgl. BGH I ZR 169/12 - BearShare. Für das Filesharing von minderjährigen Familienmitgliedern haftet der Anschlussinhaber aber auch nur, wenn er NACHWEISLICH diese nicht über das Verbot der Teilnahem an Internet-Tauschbörsen zum Upload urheberrechtlich geschützter Werke belehrt hat, vgl. BGH, I ZR 74/12 - Morpheus. Aber selbst wenn eine ausreichende Belehrung von Minderjährigen unterbleiben sein sollte, löst das noch nicht in jedem Fall die Störerhaftung aus, weil eine eventuell unterbliebene Belehrung nicht immer kausal für die Rechtsverletzung gewesen sein muss. Gerade wenn mehrere Volljährige ebenfalls Zugriff auf den häuslichen Internetanschluss hatten, ist der Nachweis, dass gerade die mangelnde Belehrung kausal zur Rechtsverletzung geführt hat, nicht nachweisbar.

Insofern muss als erstes abgeklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass er für den Down- bzw. Upload des Films "We Are Your Friends" (teilweise) verantwortlich ist - sei es als Täter, sei es als Störer - sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ein gerichtliches Verfahren um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Das ist deshalb wichtig, weil im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Streitwerte selten unter 10.000 EUR angesetzt werden.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer legen ihren Abmahnschreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Wir raten dringend von der Unterzeichnung dieser Erklärung ab. Mit anwaltlicher Hilfe können die Folgen einer Unterlassungsverpflichtung teilweise erheblich abgemildert werden, sprechen Sie uns an.

WE ARE YOUR FRIENDS - 815,00 EUR für einen Film?

Wer weder als Täter, noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk WE ARE YOUR FRIENDS haftet, muss selbstverständlich keinen Cent zahlen, weder Schadensersatz, noch die sog. vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten).

Wer zumindest darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haftet lediglich bestenfalls - aber auch nicht immer - als sog. Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Diese sind seit Anfang Oktober 2013 mit Einführung diverser gesetzlicher Änderungen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken in aller Regel auf 124,00 EUR begrenzt, auch wenn die Rechtsanwälte Waldorf Frommer hier regelmäßig argumentieren, diese Deckelung sei in diesem Einzelfall "unbillig".

Wir haben auf unserer Internetseite ein Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf Waldorf Frommer Abmahnungen zusammengestellt. Hier können sich Betroffene einen ersten guten Überblick über ihre Situation verschaffen und sich mit den gängigsten Verteidigungs- aber auch Angriffsmittel gegen Waldorf Frommer Abmahnungen vertraut machen.

Darüber hinaus bieten wir zu ihrer Waldorf Frommer Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung unter der Telefonnummer 030/32301590 an. 

Unsere Kanzlei verteidigt seit Jahren gegen Abmahnungen mit dem Vorwurf der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Wir haben in den letzten Jahren mindestens 15.000 Abmahnungen bearbeitet und unzählige gerichtliche Verfahren geführt. Seit einiger Zeit sind wir dazu übergegangen, von uns erstrittene Gerichtsentscheidungen im Volltext zu veröffentlichen, damit auch Sie sich ein Bild davon machen können, wie die Gerichte "ticken". Im Folgenden finden Sie eine Auswahl aktueller gerichtlicher Entscheidungen, die sämtlich mit einer vollständigen Klageabweisung endeten, so dass unsere Mandanten jeweils keinen Cent für die unberechtigte Inanspruchnahme bezahlen mussten. Machen Sie sich selbst ein Bild:

AG Charlottenburg 218 C 83/15

AG Bielefeld 42 C 552/14

AG Bochum 55 C 286/14

AG Charlottenburg 210 C 231/13

AG Charlottenburg 207 C 175/13

AG Hamburg 31c C 364/14

AG Charlottenburg 210 C 330/13

AG Charlottenburg 224 C 180/14

AG Düsseldorf 57 C 3571/14

AG Charlottenburg 224 C 486/13

AG Charlottenburg 224 C 175/14

AG Charlottenburg 214 C 172/14

AG Charlottenburg 206 C 281/14

AG Freiburg 13 C 1898/14

AG Charlottenburg 206 C 285/14

AG Charlottenburg 225 C 184/14

AG Charlottenburg 224 C 367/14

AG Charlottenburg 210 C 273/14

AG Charlottenburg 206 C 430/14

AG Charlottenburg 217 C 103/14

AG Charlottenburg 213 C 128/14

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft Waldorf Frommer aus München z. B. für den Film "We Are Your Friends" betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Sievers & Collegen
- Rechtsanwaltskanzlei -

Olympische Straße 10
D-14052 Berlin

Email: f.sievers@recht-hat.de
Fon: 49 (0) 30 - 323 015 90
Fax: 49 (0) 30 - 323 015 911
Web: http://www.recht-hat.de