Abmahnung d. Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Angebots des Films „Focus“ auf einer Internettauschbörse

30.11.2015 131 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer verfolgt für die Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen auf Internettauschbörsen. In diesem Fall soll der Abgemahnte den Film „Focus“ anderen Nutzern auf dem Portal BitTorrent zum Download verfügbar gemacht haben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Serienabmahnungen mit gleichlautendem Text. Die Abmahnanwälte werfen in diesen textbausteinartigen Massenschreiben den unerlaubten Upload urheberrechtlich geschützter Dateien über ein sogenanntes Filesharing-Programm vor.   Ein Filesharing-Programm ist eine Internettauschbörse, auf der ein Nutzer mittels des Uploads einer Datei (bspw. Film, Musik), diese anderen Nutzern zum Herunterladen anbieten kann. Dies geschieht jedoch ohne Zustimmung des Rechteinhabers für das öffentliche Zugänglichmachen. Aus diesen Gründen rügt die Kanzlei Waldorf Frommer einen Verstoß gegen § 19a UrhG sowie gegen §16 UrhG des Verbots der Vervielfältigung.

Wie werden Ihre Daten ermittelt?

Mithilfe des Ermittlungssystems "Peer to Peer Forensic System" werden regelmäßig Internettauschbörsen überwacht. Das System tritt wie ein normaler Nutzer auf und registriert dann den entsprechenden Datenverkehr. Schließlich ermittelt das System die IP-Adresse von dem Anschluss, von dem der Upload eines bestimmten Werks zu einer bestimmten Zeit stattgefunden hat. Vom Provider kann anschließend der Name des Inhabers des Anschlusses ermittelt werden.

Welche Konsequenzen hat dies für Sie, wenn Ihr Anschluss ermittelt wurde?

Sollte die Datenermittlung ihren Anschluss als denjenigen ermittelt haben, von dem der urheberrechtliche Verstoß ausgegangen ist, erhalten Sie eine Abmahnung. Wenn Sie den Ihnen zur Last gelegten Verstoß nicht begangen haben, trifft Sie dennoch eine Auskunftspflicht. Den Vorwurf lediglich zu bestreiten genügt hierbei nicht.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung reagieren?

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren. Abmahnungen sind häufig sehr drastisch formuliert und können schnell einschüchternd wirken. Auch sind die geforderten Beträge teilweise sehr hoch angesetzt, sodass der Schreck beim Empfänger im ersten Moment oft sehr groß ist. Dennoch sollten Sie innerhalb der Ihnen gestellten Frist aktiv werden und die Zeit nutzen, um sich Rechtsrat einzuholen. Denn bei einem fruchtlosen Verstreichen der Frist, kann gegen Sie eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die wiederum mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist.

Nichtsdestotrotz stehen Ihnen einige rechtliche Verteidigungsstrategien zur Verfügung, deren Ziel es ist, nichts vorschnell zu unterzeichnen und auch nicht den geforderten Betrag zu zahlen. Die Verteidigung gegen Ihre Filesharing Abmahnung übernehmen wir gerne für Sie. Die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling vertritt bundesweit Abgemahnte wegen des Vorwurfs des illegalen öffentlichen Zugänglichmachens von Film- und Musiktiteln. Wenn auch Sie auf der Suche nach einer kompetenten Rechtsberatung mit umfangreicher Erfahrung bei der Verteidigung von Filesharing Abmahnungen sind, können Sie uns gerne kontaktieren.

Rufen sie uns an oder schicken Sie uns einfach Ihre Abmahnung zu und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch. Wir helfen Ihnen gerne.

 

Ihr

-Lars Hämmerling-

 

Kontakt:

 

SCHARFENBERG · HÄMMERLING Rechtsanwälte

 

Hamburg:

Johnsallee 7

20148 Hamburg

Fon: 49 (0)40/ 533 087 - 20

Fax: 49 (0)40/ 533 087 - 30

Mail: mail@shrecht.de

 

Berlin:

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

Fon: 49 (0)30/206 494 - 05

Fax: 49 (0)30/206 494 - 06

Mail: mail@shrecht.de

  

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

 

www.shrecht.de und

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.abmahnung-hilfe.info