Waldorf Frommer Abmahnung für Warner Bros. Entertainment GmbH für US-Serie „Arrow“

Waldorf Frommer Abmahnung für Warner Bros. Entertainment GmbH für US-Serie „Arrow“
30.11.201594 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte verlangen in einer Abmahnung stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes, sowie Freistellung von den Anwaltskosten zur außergerichtlichen Verfolgung der Rechte des Urhebers

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Der Vorwurf lautet: illegales Tauschbörsenangebot zu Lasten der Warner Bros. Entertainment GmbH.


Waldorf Frommer Abmahnung, was ist das?


Waldorf Frommer Rechtsanwälte verlangen in einer solchen Abmahnung stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes, sowie Freistellung von den Anwaltskosten zur außergerichtlichen Verfolgung der Rechte des Urhebers, hier Warner Bros. Entertainment GmbH.


Die US-Serie "Arrow" ist ausgesprochen beliebt und da ist es nachvollziehbar, dass man die neusten Folgen schon vor dem Start sehen möchte.


Allerdings ist dies per se illegal. Wenn der Start einer neuen Staffel einer US-Serie für den nächsten Monat ankündigt wird, dann kann die Möglichkeit eines Downloads dieser US-Serie vor Beginn des Startes nicht legal sein.


Lassen Sie also die Finger von sogenannten Tauschbörsen wie BitTorrent oder eMule.


Waldorf Frommer verfolgt die Ansprüche Ihrer Mandantschaft gegebenenfalls auch gerichtlich.


Was gilt es zu tun?


In aller erster Linie dürfen Sie eine solche Abmahnung nicht ignorieren, aber auch keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufnehmen. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und wenden Sie sich innerhalb der sehr kurz gesetzten Frist an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht. Ein Spezialist für Filesharing kann Ihnen sehr gut helfen. Lassen Sie sich nicht auf irgendwelche Internettipps oder gar vorformulierte sogenannte modifizierte Unterlassungserklärungen aus dem Internet ein.


Das Filesharing ist ein Spezialrechtsgebiet, bei dem man die anzuwendende Rechtsprechung genau kennen muss.


Schicken Sie uns eine E-Mail: georg.schaefer@anwaltskanzlei-giese.de oder rufen Sie uns an.

Wir wollen Ihnen helfen.


Georg Schäfer

Rechtsanwalt